INFO 1/2005

12.04.2005

Vorbemerkungen

Unseren Vereinsmitgliedern bieten wir die Möglichkeit, eine Kopie der INFO 1/2005

  • beim Unterzeichner gegen Zahlung einer Kopier-/Material-Kostenpauschale von 1,- Euro abzuholen oder
  • Zusendung eines mit der eigenen Anschrift adressierten und ausreichend mit 1,44 Euro frankierten Briefumschlages (wenigsten DIN A 5 oder DIN A 4) beim Unterzeichner anzufordern oder
  • unter http://www.priwall.net >Ferienhausbesitzer-Info >Vereinsmitteilungen einzusehen und ausdrucken zu lassen.

So kann die INFO in aller Ruhe durchgelesen werden.

 

 

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit der letzten INFO im Jahr 2004 hat sich einiges ereignet. Wir möchten Sie, wie in den Vorjahren, informieren, über die Neuigkeiten, die Arbeit und Interessenvertretung und auch die Erfolge des Vereins  berichten.

 

1.      Vereinssatzung

Das Amtsgericht Lübeck hat uns mit Eintragungsnachricht vom 30. 9. 2004 mitgeteilt, dass die mehrfach geänderte und neu gefasste Satzung im Vereinsregister unter VR 1117 HL am 30. 9. 2004 eingetragen wurde. Damit ist die Satzung rechtswirksam. Eine Ausfertigung der Satzung kann bei Vorstandsmitgliedern abgeholt werden, insbesondere beim Unterzeichner. Bei Zusendung eines adressierten und ausreichend mit 55 Cent frankierten Briefumschlages wird die Satzung zugeschickt.

 

2.      Müllentsorgung

Mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) mussten wir uns in mehreren Punkten auseinandersetzen und umfangreichen Schriftverkehr führen.

·         Wie schon durch Aushang mitgeteilt, haben wir, Verein der Priwall-Wochenendhaus-

besitzer e.V. (VPW e.V) und TEG-Verwaltung Denker GmbH, es gemeinsam erreicht, dass die EBL den Sperrmüll der Wochenendhaussiedlung wieder kostenlos abfährt Die EBL haben ihre zeitweise vertretene unzutreffende Meinung geändert, die Wochenendhaussiedlung sei mit einem Kleingartenverein vergleichbar, für den seitens der EBL keine Müllentsorgungspflicht besteht. Letztlich wurde unser Einwand

 und der von uns vertretene Rechtstandpunkt anerkannt und akzeptiert, wir müssten wie jeder Wohnhaushalt in Lübeck behandelt werden Schließlich zahlten wir auch und nicht nur Müllgebühren, sondern zusätzlich noch Zweitwohnungs- und Grund-Steuer und auch noch Kurabgabe. Jede andere Entscheidung der EBL würde außerdem gegen das gesetzliche Willkürverbot und den zu berücksichtigenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die EBL hat also den Grundsatz anerkannt, dass für die Wochenendhäuser eine generelle Müllentsorgungspflicht besteht. Das war für unseren nächsten Schritt von entscheidender Bedeutung.

 

·         Denn diese Grundsätze und die daraus abzuleitende Entsorgungspflicht der EBL gilt nach unserer Überzeugung auch sinngemäß für die Grün- und Strauch-Müllabfuhr. Zwischenzeitlich wurde diese Sach- und Rechtslage auch von der EBL anerkannt.

Die kostenlose Abfuhr von Grün- und Sperr-Müll zweimal im Jahr ausschließlich für die Priwall-Wochenendhaussiedlung (PWS) haben die EBL jedoch an Bedingungen geknüpft. Dieser Müll darf nur an den Abfuhrtagen innerhalb bestimmter Zeiten angeliefert werden. Vorher oder nachher angelieferter Müll wird nicht kostenlos von der EBL entsorgt! Grund und Anlass für diese Bedingungen: EBL ist weder bereit noch in der Lage, für „Lieferanten“, die nicht in der PWS wohnen, kostenlos Sperr-, Grün- und Strauch-Müll abzufahren. Dafür kann und sollte Verständnis aufgebracht werden. Im eigenen Kosteninteresse muss endgültig Schluss damit sein, dass die PWS mit ihren Flächen als öffentlicher Müllsammelplatz angesehen und missbraucht wird und werden kann, und die Zeche dafür wir zu zahlen haben. Aber auch jeder einzelne PWS-Bewohner sollte diese Bedingungen und Grundsätze berücksichtigen und vernünftigerweise danach handeln, um die Gemeinschaft nicht mit vermeidbaren Kosten zu belasten. Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen haben wir die große Chance, kostengünstiger als bisher „unser Nest“ sauber zu halten. Das ist unsere Bitte, die wir an alle Wochenendhausbesitzer und –nutzer richten.

Die erste Bewährungsprobe hatten wir schon: am 29.3.2005 wurde Grünmüll, am 1.4.2005 Sperrmüll von den EBL eingesammelt und abgefahren. Es hat ganz gut funktioniert. Nochmals wird darauf hingewiesen, wer persönlich verhindert ist, an den Abfuhrtagen Sperr- und Grünmüll anzuliefern und auch nicht durch Nachbarn, Verwandte, Freunde oder Bekannte anliefern lassen kann, hat die Möglichkeit, sich an Herrn Siegbert Kiesiel zu wenden, der dann gegen ein tragbares Entgelt diese Arbeit übernimmt. Wir meinen, dass ist zumutbar.

 

3.      Wasser- Abwasser

·         Eine weitere Auseinandersetzung mit den EBL hatten wir wegen der Höhe der Abwassergrundgebühr. Einige Wochenendhausbesitzer hatten nämlich von der Stadtwerketochter Energie und Wasser Lübeck (EWL) nach der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasser und Abwasser mit Wirkung vom Januar 2005 eine Mitteilung über die Abschlagzahlung erhalten, die b.a.w., so hatten wir es mit der EWL abgesprochen, 20.- Euro mtl. betragen sollte. Ursprünglich wollte die EWL 28,- Euro monatlich ansetzen. Von entscheidender Bedeutung war jedoch, dass in dieser EWL - Mitteilung ein Grundpreis für Abwasser in Höhe von 134,88 Euro jährlich pro Parzelle angesetzt war, das waren 11,24 Euro mtl. allein als Abwassergrundgebühr! Verständlicherweise klingelten bei den von der EWL angeschriebenen Hausbesitzern und uns, nachdem wir darüber informiert wurden, alle Alarmglocken. Auf tel. Anfrage erhielten wurde von der EWL mitgeteilt, zuständig für die Abwasserkosten sei die EBL, diese hätten diese Grundgebühr festgesetzt, sie, die EWL, sei nur Inkassobetrieb dafür. Mit Schreiben vom 7.2.2005 haben wir namens unserer Mitglieder gegen die Festsetzung einer Abwasser-Grundgebühr von 134,88 Euro p.a. pro Parzelle Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 24.2.2005 erhielten wir von der EBL eine Zwischennachricht mit ausführlichen Hinweisen zur Umstellung der  Abrechnungen für Wasser und Abwasser nach Installation von Zählern auf jedem einzelnen Grundstück und dessen Verkauf durch die Hansestadt Lübeck und der Begründung: „Dass eine Veräußerung in Teileigentum erfolgt, wurde nicht mitgeteilt!“ Für die Höhe der Abwassergrundgebühr ist das aber von entscheidender Bedeutung. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes konnte uns von der EBL eine anteilige Grundgebühr von 1,87 Euro mtl. pro Wochenendhausgrundstück in Aussicht gestellt werden. Die EBL benötigten aber noch weitere Angaben, um die anteilige Gebühr exakt berechnen zu können.

Am 18.3.2005 ist dann auf unseren Widerspruch der endgültige Abhilfebescheid der EBL vom 15.3.2005 bei uns eingegangen Es heißt darin u.a. (auszugsweise):

„Die Entwässerungsgrundgebühren werden für die in der anliegenden Auflistung aufgeführten Grundstücke ..., jeweils ab Zählereinbau, neu festgesetzt...“ und zwar wie folgt:

-          bis 31. 3. 2005 auf 2,04 EUR/Jahr/Ferienhaus,

-          ab dem 1. 4. 2005 auf 2,76 EUR/Jahr/Ferienhaus...“

Ergänzend teilten die EBL noch mit, dass die Umsetzung dieses Bescheides durch die EWL noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte, da diese die Rechnungen bzw. das Rechnungswesen auf ein neues EDV-System umstellen. Zur gefälligen Kenntnisnahme können wir deshalb allen Wochenendhausbesitzern die erfreuliche Information zukommen lassen, dass die EBL die Abwassergrundgebühr von 134,88 Euro p.a. auf 2.04 bzw. 2,76 Euro p.a. (s.o.) herabgesetzt hat, d. h. um 98.5 % bzw. 98 %. Zusammenfassend zieht der Vorstand das Fazit, dass sich auf Grund der in den letzten Monaten erforderlich gewesenen Interessenvertretungen gegenüber den städtischen Betrieben und Fachbereichen, politischen Gremien und Parteien, auch in Sachen Bebauungsplan und Masterplan Priwall, der Verein, entgegen der irrigen Meinung ganz weniger Mitglieder und eines Notars, allein aufgrund des Kaufs bzw. Verkaufs der Wochenendhausgrundstücke nicht überflüssig geworden ist. Im Gegenteil, es hat sich gezeigt, dass wir in der Lage und dazu auch bereit sind, als Interessenverband alle Priwall-Wochenendhausbesitzer zu vertreten, unabhängig von ihrem Status als Grundstücks-Mieter oder –TEG-Eigentümer, so wie es in der neuen Satzung verankert ist. Deshalb bitten wir alle Wochenendhausbesitzer erneut:

Bleiben sie Mitglied des Vereines bzw. werden sie Mitglied des Vereins, wenn sie noch abseits stehen.

 

4.      Parkplätze

Soweit die Pkw-Stellplätze auf den Parkplätzen Wellenschlag und An der Wiek nicht an die Erwerber der TEG-Grundstücke verkauft worden sind, werden sie von der HL/Bereich Liegenschaften (HL/LA) den Grundstücksmietern zugeteilt bzw. zur Miete angeboten. Wir haben erreicht, dass die von der HL/LA angedachte Miete von 100,- Euro mtl. erheblich reduziert wurde, obwohl sie u-E. auch noch mit 30,- Euro mtl. unangemessen hoch ist. Das haben wir der HL/LA unter Angabe von Gründen und einer Kostenberechnung mitgeteilt. Eine weitere Herabsetzung der Miete, die wir vorgeschlagen haben, wurde strikt abgelehnt. Das Liegenschaftsamt ist sich darüber im klaren, dass kein Mieter gezwungen werden kann, vor Ablauf der Mietzeit einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages zuzustimmen und einen Parkplatz anzumieten. Es ist sich aber sicher, dann andere Interessenten zu finden, die mehr als einen Parkplatz haben möchten und auch die geforderte Miete akzeptieren.

Wir bitten alle Wochenendhausbesitzer, nach Freigabe der Parkplätze von Anfang an darauf zu achten, dass unsere Parkplätze und Wege nicht (nicht mehr!) als öffentliche Müllsammelplätze betrachtet und rechtsmissbräuchlich benutzt werden. Das geht uns alle an. Denn sonst besteht die Gefahr, dass wir als Wochenendhausbesitzer die Kosten für die Beseitigung dieses „wilden Mülls“ (weiterhin!) zu tragen haben. Erforderlich ist aber auch mehr Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn und vernunftbetontes Handeln jedes Einzelnen! Wir hoffen, es brechen bessere Zeiten an, wenn alles neu ist und pfleglich behandelt wird.

5.      TEG-Versammlung

Am 19. 2. 2005 fand die von der TEG-Verwaltung Denker GmbH einberufene Eigentümerversammlung der Priwall-Wochenendhaussiedlung (PWS) statt. Von 444 waren 337 TEG-Anteile in der Versammlung vertreten, wovon ca. 50 TEG-Anteile noch im Eigentum der Stadt gewesen sind. Die Stimmenmehrheit liegt mithin bei den Käufern. Diese sind jetzt demokratischen Mehrheitsentscheidungen unterworfen und tragen selber die Verantwortung für das Wohl und Weh` der TEG-Gemeinschaft. Wir meinen, im Grundsatz ist das nicht die schlechteste Möglichkeit, Mitbestimmung und Selbstverwaltung zu praktizieren.

Die Tagesordnung mit den Berichten der TEG-Verwaltung und des Verwaltungsbeirates zu den Tätigkeiten und Abrechnungen des Wirtschaftsjahres 2004 und der Wirtschaftspläne für 2005 wurden zugig abgearbeitet und mit großen Mehrheiten, teilweise einstimmig, genehmigt und beschlossen und antragsgemäß der Verwaltung Entlastung erteilt.

Mehr Zeit in Anspruch nahmen die Berichte und Aussprachen zu den besonderen Sachthemen der Tagesordnung, nämlich

·         Parkplatzbau,

·         Instandsetzungsmaßnahmen 2005 einschließlich Einbau von Schranken im Bereich der beiden Zufahrtswege zur PWS und

·         Grundstücksordnung für die Siedlung.

Nach einem Sachstandsbericht der Verwalterin wurde von Herrn Arch. Falk ausführlich dargelegt, das und weshalb der Parkplatz nach notwendigen Detailplanungen und aufgrund von gesetzlichen und städtischen Vorgaben (insbesondere Bereich Naturschutz und Grünflächen) anders als ursprünglich vor Jahren geplant hergerichtet werden müssen. Der größte Teil der nicht vorhersehbaren Kostenerhöhung ist darauf zurückzuführen.

Von uns wird in diesem Zusammenhang angemerkt, dass der Verwaltungsbeirat nicht unerhebliche Kostenbegrenzungen durchgesetzt und als Leitlinie vorgegeben hat, die Stadt als Bauherrin sollte keine Luxusparkplätze in Auftrag geben, sondern Parkplätze mittlerer Qualität und Güte und dabei auch die Folge-, Betriebs- und Unterhaltungskosten angemessen und gebührend berücksichtigen. Für ergänzende Erläuterungen stehen TEG-Verwaltung, Architekten und Verwaltungsbeiratsmitglieder generell zur Verfügung, aber auch der Unterzeichner. Eine Rücksprache wäre aber auch für Wochenendhausbesitzer ratsam gewesen, bevor sich diese mit unsachlichen Argumenten und sachlich unzutreffend Behauptungen und Beschuldigungen „weltweit“ ins Internet begeben und Anzeigen erstatten. Warum nur? Im Interesse der Gemeinschaft liegt das sicherlich nicht. Sollte denn im Notfall ein Huschrauer auf dem Parkplatz landen (was bisher auch nicht möglich war) und bis zum Hubschrauberlandeplatz des Priwallkrankenhauses fliegen? Im Zusammenhang mit den Parkplatzbaukosten sollte jeder Parkplatzkäufer im Hinterkopf behalten, dass es Kostenerstattungen gegeben hat beim Einbau der Wasserzähler, obwohl beides zugegebenermaßen nichts miteinander zu tun hat.

Bei der Abstimmung über den Einbau Schranken im Bereich der Zufahrtswege zur PWS stimmten bei 29 Gegenstimmungen rund 90 % der Eigentümer für Anschaffung und Installation der Schranken. Es ist zu hoffen, dass dieser Mehrheitsbeschluss einer so großen Mehrheit von der unterlegenen Minderheit in demokratischer Tradition respektier und ohne Einspruch akzeptiert wird.

Mit großer Mehrheit beschlossen wurde ferner

·         die Reparatur der Zufahrtswege innerhalb der Siedlung und Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung dieser Kosten sowie

·         eine Grundstücksordnung für den Bereich der PWS.

In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hingewiesen worden, dass das Parken in der Siedlung, das während des Parkplatzbaus stillschweigend geduldet worden ist, nach Fertigstellung, Befahrbarkeit und Übergabe der Parkplätze  generell unzulässig ist. Geplanter Fertigstellungstermin ist der 31. Mai 2005. Bis dahin muss beim Parken mit Problemen und Schwierigkeiten gerechnet werden.

Weitere Einzelheiten und Ergebnisse der TEG-Versammlung werden den Eigentümern mit dem Protokoll mitgeteilt.

6.      Termine und Einladungen

·         5. 5. 2005: 11.00 – ca. 18.00 Uhr: Traditionelle Himmelfahrt-Familien-Fete im Festzelt auf dem Vereinsplatz. Einzelheiten: s. Einladung im Aushang. Vorab: 23. 4. 2005, 10.30 Uhr, Zeltaufbau. Wir laden auch hiermit herzlich ein und bitten um rege Beteiligung und Mitwirkung auch beim Zeltaufbau. Diese Einladung richtet sich nicht nur an Väter und Männer, die es gerne wären oder werden möchten, sondern an die ganze Familie. Wir bieten eine gute Alternative zu herkömmlichern Himmelfahrtsfeiern und ein echtes Kontrastprogramm.

·         30. 7. 2005: 18.00 – 01.00 Uhr, Sommerfest 55 Jahre Priwall-Wochenendhausbesitzerverein. Weitere Einzelheiten erscheinen rechtzeitig im Aushang. Vorab geben wir bekannt: Kartenverkauf erfolgt am 2. und 9. 7. 2005 von 11.00 – ca. 13.00 Uhr im Festzelt auf dem Vereinsplatz. Diese Termine können in diesem Jahr auch als Sprechstunden benutzt werden, um an den Vorstand Fragen zu richten und Anregungen vorzutragen. Wir bitten um zahlreichen Besuch unsers Sommerfestes. Wir erwarten wenigstens 160 – 180 Teilnehmer. Das stärkt das Gemeinschaftsgefühl.

·         24. 9. 2005: 18.00 – ca. 24.00 Uhr, Herbstfest 2005, Festzelt auf dem Vereinsplatz. Einzelheiten erscheinen rechtzeitig im Aushang.

Wir bitten alle Mitglieder und  Wochenendhausbesitzer, sich diese Termine vorzumerken, zu reservieren und unsere Angebote anzunehmen, im Kreis der Gemeinschaft der Priwall-Wochenendhausbesitzer und ihrer Familien zu feiern und sich näher kennen zu lernen.

7.      Email und Internet

Recht herzlichen Dank für die sehr rege Beteiligung an unserer Fragebogenaktion. Ihre Mitarbeit ist für uns sehr wertvoll und hilfreich Wir können schon mehr als fünfzig Mitglieder per Email erreichen. Der Vorteil für unsere Mitglieder: sie erhalten von uns schnell und zeitnah mehr Informationen. Der Verein hat den Vorteil, kostengünstiger und schneller einen großen Teil seiner Mitglieder zu erreichen. Unser Mitglied Hans Berg, Waldweg 8, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, unsere Informationen auf seiner Internetseite b.a.w. zu veröffentlichen: http://www.priwall.net > Ferienhausbesitzer-Info >Vereinsmitteilungen. Dieses Angebot sollten Mitglieder nutzen und ggf. Kenntnisse und Möglichkeiten ihrer Kinder und Enkelkinder in Anspruch nehmen. Über die Web-Kamera kann vor Abfahrt Richtung Priwall erkundet werden, wie hier das Wetter ist.

 

Verantwortlich und mit freundlichen Grüßen

Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e. V.

Ulrich Klempin

Seeweg 123 A, 23570 Lübeck, Tel./Fax. 04502-4368

Email: ulrich.klempin@travedsl.de