|
INFO 1/2005 12.04.2005 Vorbemerkungen Unseren Vereinsmitgliedern bieten wir die Möglichkeit, eine Kopie der
INFO 1/2005
So kann die INFO in aller Ruhe
durchgelesen werden. Liebe Mitglieder, sehr
geehrte Damen und Herren, seit der letzten INFO im Jahr 2004
hat sich einiges ereignet. Wir möchten Sie, wie in den Vorjahren, informieren,
über die Neuigkeiten, die Arbeit und Interessenvertretung und auch die Erfolge
des Vereins berichten. 1.
Vereinssatzung Das
Amtsgericht Lübeck hat uns mit Eintragungsnachricht
vom 30. 9. 2004 mitgeteilt, dass die mehrfach geänderte und neu
gefasste Satzung im Vereinsregister unter VR 1117 HL am 30. 9. 2004 eingetragen
wurde. Damit ist die Satzung rechtswirksam. Eine Ausfertigung der Satzung kann
bei Vorstandsmitgliedern abgeholt werden, insbesondere beim Unterzeichner. Bei
Zusendung eines adressierten und ausreichend mit 55 Cent frankierten
Briefumschlages wird die Satzung zugeschickt. 2.
Müllentsorgung Mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) mussten wir uns in mehreren Punkten auseinandersetzen und umfangreichen Schriftverkehr führen. · Wie schon durch Aushang mitgeteilt, haben wir, Verein der Priwall-Wochenendhaus- besitzer e.V. (VPW e.V) und TEG-Verwaltung Denker GmbH, es gemeinsam erreicht, dass die EBL den Sperrmüll der Wochenendhaussiedlung wieder kostenlos abfährt Die EBL haben ihre zeitweise vertretene unzutreffende Meinung geändert, die Wochenendhaussiedlung sei mit einem Kleingartenverein vergleichbar, für den seitens der EBL keine Müllentsorgungspflicht besteht. Letztlich wurde unser Einwand und der von uns vertretene Rechtstandpunkt anerkannt und akzeptiert, wir müssten wie jeder Wohnhaushalt in Lübeck behandelt werden Schließlich zahlten wir auch und nicht nur Müllgebühren, sondern zusätzlich noch Zweitwohnungs- und Grund-Steuer und auch noch Kurabgabe. Jede andere Entscheidung der EBL würde außerdem gegen das gesetzliche Willkürverbot und den zu berücksichtigenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die EBL hat also den Grundsatz anerkannt, dass für die Wochenendhäuser eine generelle Müllentsorgungspflicht besteht. Das war für unseren nächsten Schritt von entscheidender Bedeutung. · Denn diese Grundsätze und die daraus abzuleitende Entsorgungspflicht der EBL gilt nach unserer Überzeugung auch sinngemäß für die Grün- und Strauch-Müllabfuhr. Zwischenzeitlich wurde diese Sach- und Rechtslage auch von der EBL anerkannt. Die kostenlose Abfuhr von Grün- und Sperr-Müll zweimal im Jahr ausschließlich für die Priwall-Wochenendhaussiedlung (PWS) haben die EBL jedoch an Bedingungen geknüpft. Dieser Müll darf nur an den Abfuhrtagen innerhalb bestimmter Zeiten angeliefert werden. Vorher oder nachher angelieferter Müll wird nicht kostenlos von der EBL entsorgt! Grund und Anlass für diese Bedingungen: EBL ist weder bereit noch in der Lage, für „Lieferanten“, die nicht in der PWS wohnen, kostenlos Sperr-, Grün- und Strauch-Müll abzufahren. Dafür kann und sollte Verständnis aufgebracht werden. Im eigenen Kosteninteresse muss endgültig Schluss damit sein, dass die PWS mit ihren Flächen als öffentlicher Müllsammelplatz angesehen und missbraucht wird und werden kann, und die Zeche dafür wir zu zahlen haben. Aber auch jeder einzelne PWS-Bewohner sollte diese Bedingungen und Grundsätze berücksichtigen und vernünftigerweise danach handeln, um die Gemeinschaft nicht mit vermeidbaren Kosten zu belasten. Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen haben wir die große Chance, kostengünstiger als bisher „unser Nest“ sauber zu halten. Das ist unsere Bitte, die wir an alle Wochenendhausbesitzer und –nutzer richten. Die erste Bewährungsprobe hatten wir schon: am 29.3.2005 wurde Grünmüll, am 1.4.2005 Sperrmüll von den EBL eingesammelt und abgefahren. Es hat ganz gut funktioniert. Nochmals wird darauf hingewiesen, wer persönlich verhindert ist, an den Abfuhrtagen Sperr- und Grünmüll anzuliefern und auch nicht durch Nachbarn, Verwandte, Freunde oder Bekannte anliefern lassen kann, hat die Möglichkeit, sich an Herrn Siegbert Kiesiel zu wenden, der dann gegen ein tragbares Entgelt diese Arbeit übernimmt. Wir meinen, dass ist zumutbar. 3. Wasser- Abwasser · Eine weitere Auseinandersetzung mit den EBL hatten wir wegen der Höhe der Abwassergrundgebühr. Einige Wochenendhausbesitzer hatten nämlich von der Stadtwerketochter Energie und Wasser Lübeck (EWL) nach der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasser und Abwasser mit Wirkung vom Januar 2005 eine Mitteilung über die Abschlagzahlung erhalten, die b.a.w., so hatten wir es mit der EWL abgesprochen, 20.- Euro mtl. betragen sollte. Ursprünglich wollte die EWL 28,- Euro monatlich ansetzen. Von entscheidender Bedeutung war jedoch, dass in dieser EWL - Mitteilung ein Grundpreis für Abwasser in Höhe von 134,88 Euro jährlich pro Parzelle angesetzt war, das waren 11,24 Euro mtl. allein als Abwassergrundgebühr! Verständlicherweise klingelten bei den von der EWL angeschriebenen Hausbesitzern und uns, nachdem wir darüber informiert wurden, alle Alarmglocken. Auf tel. Anfrage erhielten wurde von der EWL mitgeteilt, zuständig für die Abwasserkosten sei die EBL, diese hätten diese Grundgebühr festgesetzt, sie, die EWL, sei nur Inkassobetrieb dafür. Mit Schreiben vom 7.2.2005 haben wir namens unserer Mitglieder gegen die Festsetzung einer Abwasser-Grundgebühr von 134,88 Euro p.a. pro Parzelle Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 24.2.2005 erhielten wir von der EBL eine Zwischennachricht mit ausführlichen Hinweisen zur Umstellung der Abrechnungen für Wasser und Abwasser nach Installation von Zählern auf jedem einzelnen Grundstück und dessen Verkauf durch die Hansestadt Lübeck und der Begründung: „Dass eine Veräußerung in Teileigentum erfolgt, wurde nicht mitgeteilt!“ Für die Höhe der Abwassergrundgebühr ist das aber von entscheidender Bedeutung. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes konnte uns von der EBL eine anteilige Grundgebühr von 1,87 Euro mtl. pro Wochenendhausgrundstück in Aussicht gestellt werden. Die EBL benötigten aber noch weitere Angaben, um die anteilige Gebühr exakt berechnen zu können. Am 18.3.2005 ist dann auf unseren Widerspruch der endgültige Abhilfebescheid der EBL vom 15.3.2005 bei uns eingegangen Es heißt darin u.a. (auszugsweise): „Die Entwässerungsgrundgebühren werden für die in der anliegenden
Auflistung aufgeführten Grundstücke ..., jeweils ab Zählereinbau, neu
festgesetzt...“ und zwar
wie folgt: -
bis 31. 3. 2005 auf 2,04 EUR/Jahr/Ferienhaus, -
ab dem 1. 4. 2005 auf 2,76 EUR/Jahr/Ferienhaus...“ Ergänzend
teilten die EBL noch mit, dass die Umsetzung dieses Bescheides durch die EWL
noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte, da diese die Rechnungen bzw. das
Rechnungswesen auf ein neues EDV-System umstellen. Zur gefälligen Kenntnisnahme
können wir deshalb allen Wochenendhausbesitzern die erfreuliche Information
zukommen lassen, dass die EBL die Abwassergrundgebühr von 134,88 Euro p.a. auf
2.04 bzw. 2,76 Euro p.a. (s.o.) herabgesetzt hat, d. h. um 98.5 % bzw. 98 %.
Zusammenfassend zieht der Vorstand das Fazit, dass sich auf Grund der in den
letzten Monaten erforderlich gewesenen Interessenvertretungen gegenüber den
städtischen Betrieben und Fachbereichen, politischen Gremien und Parteien, auch
in Sachen Bebauungsplan und Masterplan Priwall, der Verein, entgegen der
irrigen Meinung ganz weniger Mitglieder und eines Notars, allein aufgrund des
Kaufs bzw. Verkaufs der Wochenendhausgrundstücke nicht überflüssig geworden
ist. Im Gegenteil, es hat sich gezeigt, dass wir in der Lage und dazu auch
bereit sind, als Interessenverband alle
Priwall-Wochenendhausbesitzer zu vertreten, unabhängig von ihrem Status als
Grundstücks-Mieter oder –TEG-Eigentümer, so wie es in der neuen Satzung
verankert ist. Deshalb bitten wir alle Wochenendhausbesitzer erneut: Bleiben
sie Mitglied des Vereines bzw. werden sie Mitglied des Vereins, wenn sie noch
abseits stehen. 4.
Parkplätze Soweit die
Pkw-Stellplätze auf den Parkplätzen Wellenschlag
und An der Wiek nicht
an die Erwerber der TEG-Grundstücke verkauft worden sind, werden sie von der
HL/Bereich Liegenschaften (HL/LA) den Grundstücksmietern zugeteilt bzw. zur
Miete angeboten. Wir haben erreicht, dass die von der HL/LA angedachte Miete
von 100,- Euro mtl. erheblich reduziert wurde, obwohl sie u-E. auch noch mit
30,- Euro mtl. unangemessen hoch ist. Das haben wir der HL/LA unter Angabe von
Gründen und einer Kostenberechnung mitgeteilt. Eine weitere Herabsetzung der
Miete, die wir vorgeschlagen haben, wurde strikt abgelehnt. Das
Liegenschaftsamt ist sich darüber im klaren, dass kein Mieter gezwungen werden
kann, vor Ablauf der Mietzeit einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages
zuzustimmen und einen Parkplatz anzumieten. Es ist sich aber sicher, dann
andere Interessenten zu finden, die mehr als einen Parkplatz haben möchten und
auch die geforderte Miete akzeptieren. Wir bitten
alle Wochenendhausbesitzer, nach Freigabe der Parkplätze von Anfang an darauf
zu achten, dass unsere Parkplätze und Wege nicht (nicht mehr!) als öffentliche
Müllsammelplätze betrachtet und rechtsmissbräuchlich benutzt werden. Das geht
uns alle an. Denn sonst besteht die Gefahr, dass wir als Wochenendhausbesitzer
die Kosten für die Beseitigung dieses „wilden Mülls“ (weiterhin!) zu tragen
haben. Erforderlich ist aber auch mehr Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn und
vernunftbetontes Handeln jedes Einzelnen! Wir hoffen, es brechen bessere Zeiten
an, wenn alles neu ist und pfleglich behandelt wird. 5.
TEG-Versammlung Am 19. 2.
2005 fand die von der TEG-Verwaltung Denker GmbH einberufene Eigentümerversammlung
der Priwall-Wochenendhaussiedlung (PWS) statt. Von 444 waren 337 TEG-Anteile in
der Versammlung vertreten, wovon ca. 50 TEG-Anteile noch im Eigentum der Stadt
gewesen sind. Die Stimmenmehrheit liegt mithin bei den Käufern. Diese sind jetzt
demokratischen Mehrheitsentscheidungen unterworfen und tragen selber die
Verantwortung für das Wohl und Weh` der TEG-Gemeinschaft. Wir meinen, im
Grundsatz ist das nicht die schlechteste Möglichkeit, Mitbestimmung und
Selbstverwaltung zu praktizieren. Die
Tagesordnung mit den Berichten der TEG-Verwaltung und des Verwaltungsbeirates
zu den Tätigkeiten und Abrechnungen des Wirtschaftsjahres 2004 und der
Wirtschaftspläne für 2005 wurden zugig abgearbeitet und mit großen Mehrheiten,
teilweise einstimmig, genehmigt und beschlossen und antragsgemäß der Verwaltung
Entlastung erteilt. Mehr Zeit
in Anspruch nahmen die Berichte und Aussprachen zu den besonderen Sachthemen
der Tagesordnung, nämlich ·
Parkplatzbau, ·
Instandsetzungsmaßnahmen
2005 einschließlich Einbau von Schranken im Bereich der beiden Zufahrtswege zur
PWS und ·
Grundstücksordnung
für die Siedlung. Nach einem
Sachstandsbericht der Verwalterin wurde von Herrn Arch. Falk ausführlich
dargelegt, das und weshalb der Parkplatz nach notwendigen Detailplanungen und
aufgrund von gesetzlichen und städtischen Vorgaben (insbesondere Bereich
Naturschutz und Grünflächen) anders als ursprünglich vor Jahren geplant
hergerichtet werden müssen. Der größte Teil der nicht vorhersehbaren
Kostenerhöhung ist darauf zurückzuführen. Von uns wird in
diesem Zusammenhang angemerkt, dass der Verwaltungsbeirat nicht unerhebliche
Kostenbegrenzungen durchgesetzt und als Leitlinie vorgegeben hat, die Stadt als
Bauherrin sollte keine Luxusparkplätze in Auftrag geben, sondern Parkplätze
mittlerer Qualität und Güte und dabei auch die Folge-, Betriebs- und
Unterhaltungskosten angemessen und gebührend berücksichtigen. Für ergänzende
Erläuterungen stehen TEG-Verwaltung, Architekten und
Verwaltungsbeiratsmitglieder generell zur Verfügung, aber auch der
Unterzeichner. Eine Rücksprache wäre aber auch für Wochenendhausbesitzer ratsam
gewesen, bevor sich diese mit unsachlichen Argumenten und sachlich unzutreffend
Behauptungen und Beschuldigungen „weltweit“ ins Internet begeben und Anzeigen
erstatten. Warum nur? Im Interesse der Gemeinschaft liegt das sicherlich nicht.
Sollte denn im Notfall ein Huschrauer auf dem Parkplatz landen (was bisher auch
nicht möglich war) und bis zum Hubschrauberlandeplatz des Priwallkrankenhauses
fliegen? Im Zusammenhang mit den Parkplatzbaukosten sollte jeder
Parkplatzkäufer im Hinterkopf behalten, dass es Kostenerstattungen gegeben hat
beim Einbau der Wasserzähler, obwohl beides zugegebenermaßen nichts miteinander
zu tun hat. Bei der
Abstimmung über den Einbau Schranken im Bereich der Zufahrtswege zur PWS
stimmten bei 29 Gegenstimmungen rund 90 % der Eigentümer für Anschaffung und
Installation der Schranken. Es ist zu hoffen, dass dieser Mehrheitsbeschluss
einer so großen Mehrheit von der unterlegenen Minderheit in demokratischer
Tradition respektier und ohne Einspruch akzeptiert wird. Mit großer
Mehrheit beschlossen wurde ferner ·
die
Reparatur der Zufahrtswege innerhalb der Siedlung und Erhebung einer
Sonderumlage zur Deckung dieser Kosten sowie ·
eine
Grundstücksordnung für den Bereich der PWS. In diesem
Zusammenhang ist nochmals darauf hingewiesen worden, dass das Parken in der Siedlung, das während des
Parkplatzbaus stillschweigend geduldet worden ist, nach Fertigstellung,
Befahrbarkeit und Übergabe der Parkplätze
generell unzulässig ist.
Geplanter Fertigstellungstermin ist der 31. Mai 2005. Bis dahin muss beim
Parken mit Problemen und Schwierigkeiten gerechnet werden. Weitere
Einzelheiten und Ergebnisse der TEG-Versammlung werden den Eigentümern mit dem
Protokoll mitgeteilt. 6.
Termine und Einladungen ·
5. 5. 2005: 11.00 –
ca. 18.00 Uhr: Traditionelle Himmelfahrt-Familien-Fete
im Festzelt auf dem Vereinsplatz. Einzelheiten: s. Einladung im
Aushang. Vorab: 23. 4. 2005, 10.30 Uhr, Zeltaufbau. Wir laden auch hiermit
herzlich ein und bitten um rege Beteiligung und Mitwirkung auch beim Zeltaufbau. Diese Einladung richtet sich nicht nur an Väter und
Männer, die es
gerne wären oder werden möchten, sondern an die ganze Familie. Wir bieten eine
gute Alternative zu herkömmlichern Himmelfahrtsfeiern und ein echtes
Kontrastprogramm. ·
30. 7. 2005: 18.00 – 01.00 Uhr, Sommerfest 55 Jahre Priwall-Wochenendhausbesitzerverein. Weitere Einzelheiten erscheinen rechtzeitig im Aushang.
Vorab geben wir bekannt: Kartenverkauf erfolgt am 2. und 9. 7. 2005 von 11.00 –
ca. 13.00 Uhr im Festzelt auf dem Vereinsplatz. Diese Termine können in diesem
Jahr auch als Sprechstunden benutzt werden, um an den Vorstand Fragen zu
richten und Anregungen vorzutragen. Wir bitten um zahlreichen Besuch unsers
Sommerfestes. Wir erwarten wenigstens 160 – 180 Teilnehmer. Das stärkt das
Gemeinschaftsgefühl. ·
24. 9. 2005: 18.00 –
ca. 24.00 Uhr, Herbstfest 2005, Festzelt
auf dem Vereinsplatz. Einzelheiten erscheinen rechtzeitig im Aushang. Wir bitten
alle Mitglieder und
Wochenendhausbesitzer, sich diese Termine vorzumerken, zu reservieren
und unsere Angebote anzunehmen, im Kreis der Gemeinschaft der
Priwall-Wochenendhausbesitzer und ihrer Familien zu feiern und sich näher
kennen zu lernen. 7.
Email und Internet Recht
herzlichen Dank für die sehr rege Beteiligung an unserer Fragebogenaktion. Ihre
Mitarbeit ist für uns sehr wertvoll und hilfreich Wir können schon mehr als
fünfzig Mitglieder per Email erreichen. Der Vorteil für unsere Mitglieder: sie
erhalten von uns schnell und zeitnah mehr Informationen. Der Verein hat den
Vorteil, kostengünstiger und schneller einen großen Teil seiner Mitglieder zu
erreichen. Unser Mitglied Hans Berg, Waldweg 8, hat sich freundlicherweise
bereit erklärt, unsere Informationen auf seiner Internetseite b.a.w. zu
veröffentlichen: http://www.priwall.net >
Ferienhausbesitzer-Info >Vereinsmitteilungen. Dieses Angebot sollten
Mitglieder nutzen und ggf. Kenntnisse und Möglichkeiten ihrer Kinder und
Enkelkinder in Anspruch nehmen. Über die Web-Kamera kann vor Abfahrt Richtung
Priwall erkundet werden, wie hier das Wetter ist. Verantwortlich und mit freundlichen Grüßen Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e. V. Ulrich Klempin Seeweg 123 A, 23570 Lübeck,
Tel./Fax. 04502-4368 Email: ulrich.klempin@travedsl.de |