Gemeinschaftsordnung

Anmerkungen

Appell


                                                                                                                                       6. Aug. 2005


Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus begründetem Anlass haben wir in unserem Schaukasten die Gemeinschaftsordnung der TEG PriWoS (Priwall-Wochenendhaussiedlung) zum Aushang gebracht.

Denn immer mehr Hausbesitzer beklagen sich darüber, dass die Bestimmungen und Regelungen der TEG-Gemeinschaftsordnung nicht eingehalten und beachtet werden

Ganz besonders geht es um die nachfolgend genannten Punkte:

 

1.      Parken in der Siedlung

Es ist aus unserer Sicht und auch von vielen anderen nicht zu verstehen, dass nach Fertigstellung der Parkplätze weiterhin in der Siedlung geparkt wird. Nicht immer sind das Fremde, die in der Siedlung  widerrechtlich parken. Nach der Gemeinschaftsordnung, den Kauf- und Mietverträgen ist das klar und eindeutig nicht gestattet. Aber auch öffentlich-rechtlich ist es nicht zulässig, weil durch parkende Fahrzeuge die Wege für Rettungs- und Feuerwehr-Fahrzeuge so verengt werden, dass sie für diese Fahrzeuge nicht mehr passierbar sind. Auf den kleinen Grundstücken abgestellte Fahrzeuge verringern die Grenzabstände von Haus zu Haus, so dass dann ausreichende „Brandschneisen“ nicht mehr vorhanden sind. 3,50 m sind bekanntlich die vorgeschriebenen  Abstände, diese Durchfahrtsbreite benötigen auch Feuerwehr-Fahrzeuge. Deshalb richten wir an alle Wochenendhausbesitzer und auch die Gastronomiebetriebe den Appell:

Das Parkverbot in der Siedlung muss unbedingt beachtet werden, auch um im Notfall das eigene Leben, Hab` und Gut  zu retten bzw. retten lassen zu können!

Das liegt im Interesse jedes Einzelnen und der Gemeinschaft! Eigeninteresse und Egoismus des Einzelnen müssen sich dem unterordnen.

Wird das Parkverbot in der Siedlung weiterhin nicht beachtet, drohen Sanktionen, wie z.B.:

  • Das Parkverbot wird aus feuerpolizeilichen Sicherheitsgründen im Bebauungsplan aufgenommen und ist dann öffentlich-rechtlich verankert.
  • Die TEG-Verwaltung wird durch Mehrheitsbeschluss beauftragt, das Parkverbot in der Siedlung auf der rechtlichen Anspruchsgrundlage der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung notfalls mit gerichtlicher Hilfe zivilrechtlich durchzusetzen und zu ahnden. Das verursacht absehbar Kosten für den Einzelnen und evtl. auch für die Gemeinschaft. Wir fragen uns: muss das sein?
  • Vandalismus und Siedlungsschranken

Der/die militante/n Schrankengegner haben erneut einen Beweis für ihr gestörtes Verhältnis zur Gemeinschaft erbracht und die Schranken Wellenschlag mutwillig à

 

zerstört. Diese/r Chaot/en ist/sind offenbar mangels Intellekt nicht in der Lage, sich offen und ehrlich mit sachlichen und besseren Argumenten vernünftig auf der nächsten TEG-Versammlung mit der 90 %-Mehrheit der Schrankenbefürworter auseinander zu setzen. Welch` ein persönliches Armutszeugnis, bei Nacht und Nebel Schranken zu zerstören und aus niedrigen Beweggründen  das Recht zu brechen und die Gemeinschaft finanziell zu schädigen, die letztlich die Kosten zu tragen hat. Unser Appell: Hallo, Chaot, zurück zur Vernunft! Sonst droht Kontrolle durch eine Videoüberwachungskamera.

Wir hoffen und erwarten aber, dass die Einsicht und die Vernunft einer  wachsenden  Mehrheit von Wochenendhausbesitzern und – Nutzern in der Siedlung bald und auf Dauer zu Änderungen gegenüber dem jetzigen Zustand und Verhalten führt. Dafür setzen auch wir uns ein und bitten um die Mithilfe und Unterstützung aller Freunde der Priwall-Wochenendhaussiedlung. Wir alle sollten uns nachhaltig einsetzen für vernünftiges Verhalten und

  • so viel Eigenverantwortung und Selbstbestimmung  der TEG-Gemeinschaft wie nötig und
  • so wenig Dirigismus, Reglementierung und Fremdbestimmung wie möglich!

 

2.      Grasmähen und Heckenschneiden

Nach der Gemeinschaftsordnung, besonderen Lärmschutz-Bestimmungen und auch der Kurordnung sind Bauarbeiten sowie das Mähen von Rasen und das Schneiden von Hecken nur innerhalb bestimmter Zeiten zulässig, die nach Meinung vieler Nachbarn, die sich gestört fühlen, beachtet und eingehalten werden sollten. Begründend wird auf die Gemeinschaftsordnung und das Nachbarrechts-Gesetz SH hingewiesen.

Mehr als bisher sollte u.E. das Bauverbot in der Saison, die Sonntagsruhe und die Mittagsruhezeiten eingehalten und beachtet werden, und zwar auch beim Rasenmähen und Heckenschneiden und sinngemäß für ununterbrochenes Gekläff von Hunden.

Deshalb bitten wir, sich auch in unserer Siedlung so zu verhalten, das andere so wenig wie möglich und nicht mehr als unvermeidbar gestört und belästigt werden

Jeder hat Anspruch darauf, sich in seinem Wochenendhaus zu erholen.

 

3.      Herbstfest 2005

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass am 24. 9. 2005 von 18.00 – ca. 24.00 Uhr unser Herbstfest 2005 im Festzelt auf dem Vereinsplatz stattfindet. Weitere Einzelheiten erscheinen rechtzeitig im Aushang. Bitte diesen wichtigen Termin vormerken

 

4.      Internet:

Unser Mitglied Hans Berg, Waldweg 8, http://www.priwall.net, hat freundlicherweise jetzt für einen direkten Zugang zu uns gesorgt: http://www.priwall.net/verein. Dieses Angebot, unsere INFO`s auf ganz kurzem Weg zu erreichen, sollten Mitglieder nutzen. Nochmals der Hinweis, ggf. Kenntnisse und Möglichkeiten von Kindern und Enkelkindern in Anspruch zu nehmen. Neue E-Mail-Anschriften bitte uns sofort mitteilen. Dann werden INFO`s und Nachrichten von uns schnell und preiswert zugestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen und verantwortlich

Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer

Ulrich Klempin

Email: ulrich.klempin@travedsl.de