INFO 1/2006


Stand: 31. Januar 2006


 

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie, wie üblich, wieder informieren über Neuigkeiten und die Arbeit und Interessenvertretung  des Vereins.

 

1.   Sperrmüllabfuhr

Termin für die Sperrmüllabfuhr Frühjahr 2006:

„Osterdienstag“, 18. April 2006, 08.00 – 13.00 Uhr.

Ort: „Wellenschlag“, entlang des Parkplatzes.

Weitere Einzelheiten: s. unseren Aushang und TEG-Aushang in den Schaukästen. Um Beachtung wird gebeten.

Ersparen Sie sich und der Gemeinschaft Kosten!

 

2.    TEG-Eigentümerversammlung 2006

a)             Termin:     Sa., 18. März 2006, 10.00 Uhr, Pommernzentrum.

     Die Einladung erfolgt, wie üblich, fristgemäß durch die TEG-Verwaltung Denker GmbH.

 

b) Siedlungsschranken

Es ist absehbar, dass die nächste TEG-Eigentümerversammlung sich mit dem Thema Siedlungsschranken und in Verbindung damit dem Schutz der Schranken gegen absichtliche Zerstörung befassen wird und werden muss. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der vom HL-Fachbereich Stadtplanung kürzlich veröffentlichten

Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Gewerbliche Ferienhaussiedlung auf dem Priwall

u.a. die Absicht erklärt wurde:

„Begrenzung der Zufahrt durch Beschrankung der Ferienhausanlage.“

Diese Absicht ausweislich des Flächennutzungsplanes kann und wird mit Sicherheit nicht ohne Auswirkungen auf unsere Siedlung bleiben. Denn es muss befürchtet werden, dass der Parkplatzsuchverkehr der Strandbesucher dann direkt in unsere Siedlung geleitet wird. Wir können

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uns nicht vorstellen, dass das im Interesse der Mehrheit der Eigentümer, Wochenendhausbesitzer und Nutzer unserer Wochenendhaussiedlung liegen wird. Alle Eigentümer, die die Absicht haben, gegen die Siedlungsschranken und insbesondere die leider aufgrund der mutwilligen Zerstörungen der Schranken wohl notwendige Überwachung der Schrankenanlagen zu stimmen, sollten die erklärten Absichten der Ferienhausplaner gebührend bedenken und berücksichtigen. Wenn die Ferienhausanlage Schranken bekommt, geraten wir in Zugzwang und können nicht ohne Schranken bleiben. Es wird gebeten, dass beim  Abstimmungsverhalten zu berücksichtigen..

 

3.      Siedlungsschranken

Wie schon wiederholt erklärt, ist es sehr bedauerlich, dass die Schrankenanlagen wiederholt absichtlich zerstört wurden und sich die TEG-Verwaltung gezwungen sah, zum Schutze des Eigentums der TEG-Gemeinschafts-Eigentums zu prüfen, ob eine Video-Überwachungsanlage installiert werden könnte und müsste. Nach wie vor können wir für diese kriminellen Handlungen eines militanten Schrankengegners kein Verständnis aufbringen, der die Entscheidung der Mehrheit (fast 90 %!) einfach ignoriert. Der/die Täter können nicht unterstellen, im Interesse der Mehrheit zu handeln. Vielmehr wird durch das rechtswidrige Verhalten eines Chaoten Misstrauen in die Gemeinschaft und Nachbarschaften getragen und die Spaltung der Gemeinschaft bewirkt, ganz abgesehen davon, dass der Gemeinschaft Kosten aufgebürdet werden. . Ein objektiv und vernünftig denkender Mensch kann das doch nicht ernsthaft  wollen. Wir bitten, auch das bei den Abstimmungen in der TEG-Eigentümer-Versammlung zu berücksichtigen.

Vorsorglich nochmals der Appell und unsere Bitte an den/die Täter: Gemeinschafts-Eigentum und demokratische Mehrheitsentscheidungen sind zu achten. Alle sollten bedenken: Auch die neue Ferienhausanlage Priwall wird Schranken erhalten (s.o.).

 

4.      Stellplatzanlagen

Mit Datum vom 23.12.2005 hat die Untere Naturschutzbehörde der HL eine Änderungsgenehmigung für die Beleuchtung des Wiek-Parkplatzes erlassen. Damit wurden die festgesetzten Beleuchtungszeiten geändert. Ausdrücklich wurde festgestellt:

„Die Beleuchtung ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Risikominimierung von Einbrüchen und Diebstählen sowie zur Vermeidung von Überfällen auf die Parkplatzbenutzer notwendig.“ Darüber muss also nicht mehr gestritten werden.

Begründend wurde ferner darauf hingewiesen:

„Die Stellplatzanlage befindet sich im Gewässer- und Erholungsstreifen, so dass gemäß § 11 LNSchG für wesentliche Änderungen von baulichen Anlagen eine Genehmigung durch die UNB erforderlich ist. ... §11 LNSchG verbietet bauliche Anlagen in einem Abstand von 50 m von der Uferlinie eines Gewässers.“ Diese neue Ausnahmegenehmigung liegt nun vor.

Von ganz besonderer Bedeutung für uns ist, dass die „B-Leuchten“ für die Dauer der Dämmerung ganzjährig und durchgehend eingeschaltet bleiben dürfen. Die „B-Leuchten“ befinden sich entlang des Hauptzufahrtsweges in der ersten Reihe auf den „Grün-Inseln“ sowie jeweils links und rechts neben den beiden Parkplatzzufahrten des Wiek-Parkplatzes. Damit haben wir unser angestrebtes Ziel erreicht, auch nachts über einen sicheren Parkplatz zu verfügen. Die übrigen Parkplatzleuchten dürfen nur zeitweise und je nach Jahreszeit in Betrieb sein.

Inzwischen ist die erste Stromkostenabrechnung der EWL für die Parkplätze eingegangen. Die Rechnung vom 13.1.2006 umfasst den Verbrauchszeitraum vom

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12./13.4. - 31.12.2005 mit Gesamtkosten von 849,71 Euro. Umgerechnet auf 416 vorhandene Parkplätze betragen die Stromkosten 2005 pro Parkplatz 2,04 Euro= 0,24 Euro monatlich! Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr sind das 0,34 Euro monatlich pro Parkplatz. Es kann daher objektiv festgestellt werden, dass die Kosten der Parkplatzbeleuchtung für die Nutzer tragbar und nicht unangemessen hoch sind. Das sollte allen Nutzern ein sicherer Parkplatz wert sein. Es lohnt sich u.E. nicht, noch weiterhin um die Parkplatzbeleuchtung zur streiten oder Angst vor zu hohen Stromkosten zu haben.

Trotzdem sind wir mit Einwänden und Vorschlägen an die TEG-Verwaltung Denker herangetreten, um die Stromkosten noch zu reduzieren.

Wir sind der Meinung, dass das durch Installation von „Zwei-Tarif-Stromzählern“ möglich sein sollte und sinnvoll ist. Denn tatsächlich fällt doch zwangsläufig und gewollt die Hauptbetriebszeit in die Zeit, in der von den Stadtwerken verbilligter Nachstrom angeboten wird. Ein weiteres Einsparpotenzial liegt in der Reduzierung der Beleuchtungszeiten. Gerade im Winterhalbjahr, wenn nur wenige Nutzer in der Siedlung und auf den Parkplätzen sind, müssen nicht alle Parkplätze voll und ganz beleuchtet und alle Laternen noch ganz oder überwiegend in der Nacht in Betrieb sein. Wir haben vorgetragen, dass es nicht wenige Wochenendhausbesitzer gibt, die von purer Energie- und Geldverschwendung sprechen. Daher haben wir vorgeschlagen, nach gründlicher Einweisung eines Elektrikers aus unserer Gemeinschaft in eigener Regie die Parkplatzbeleuchtungen besser, kostengünstiger und bedarfsgerechter einzustellen, in Betrieb zu halten, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Jahreszeiten und Nutzungsintensität. Die TEG-Verwaltung hat eine Prüfung zugesagt. Um Kosten zu sparen, haben wir ferner vorgeschlagen, in eigner Regie bei Bedarf auch die Beleuchtungsmittel sowohl der Wege- als auch der Parkplatz-Beleuchtungs-Anlagen auszuwechseln. Auch das wird geprüft. Die Entscheidungen der TEG-Verwaltung werden mitgeteilt, sobald sie uns vorliegen.

5.    Schlussbemerkungen

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir unseren Vereinsmitgliedern die Möglichkeit bieten, INFO`s und sonstige Mitteilungen im Internet unter http://www.priwall.net/verein einzusehen und ausdrucken zu lassen.

Soweit es möglich war, haben wir die INFO per E-Mail-Anhang zugeschickt. Alle Mitglieder, die Wert darauf legen, sollten uns ihre E-Mail-Anschrift bzw. stets die neueste und geänderte E-Mail-Anschrift mitteilen. Unser Angebot sollte angenommen werden. 

Lübeck, 31. Januar 2006

Verantwortlich und mit freundlichen Grüßen

Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e. V.

Ulrich Klempin, Seeweg 123 A, 23570 Lübeck, Tel./Fax. 04502-4368

E-Mail: ulrich.klempin@travedsl.de

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