Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie, wie üblich, wieder informieren über Neuigkeiten und die Arbeit und Interessenvertretung des Vereins. 1. Sperrmüllabfuhr Termin für die Sperrmüllabfuhr
Frühjahr 2006: „Osterdienstag“, 18. April 2006, 08.00 – 13.00 Uhr. Ort: „Wellenschlag“, entlang des Parkplatzes. Weitere Einzelheiten: s.
unseren Aushang und TEG-Aushang in den Schaukästen. Um Beachtung wird gebeten. Ersparen Sie sich und der Gemeinschaft
Kosten! 2.
TEG-Eigentümerversammlung
2006 a) Termin: Sa.,
18. März 2006, 10.00 Uhr, Pommernzentrum. Die Einladung erfolgt, wie üblich, fristgemäß durch die TEG-Verwaltung Denker GmbH. b)
Siedlungsschranken Es ist absehbar, dass die nächste TEG-Eigentümerversammlung sich mit dem
Thema Siedlungsschranken und in Verbindung damit dem Schutz der Schranken gegen
absichtliche Zerstörung befassen wird und werden muss. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der vom HL-Fachbereich Stadtplanung
kürzlich veröffentlichten „Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich Gewerbliche Ferienhaussiedlung auf dem Priwall“ u.a. die Absicht erklärt wurde: „Begrenzung der Zufahrt durch
Beschrankung der Ferienhausanlage.“ Diese
Absicht ausweislich des Flächennutzungsplanes kann und wird mit Sicherheit
nicht ohne Auswirkungen auf unsere Siedlung bleiben. Denn es muss befürchtet
werden, dass der Parkplatzsuchverkehr der
Strandbesucher dann direkt in
unsere Siedlung geleitet wird. Wir können à uns nicht vorstellen, dass das im Interesse der Mehrheit der Eigentümer, Wochenendhausbesitzer und Nutzer unserer Wochenendhaussiedlung liegen wird. Alle Eigentümer, die die Absicht haben, gegen die Siedlungsschranken und insbesondere die leider aufgrund der mutwilligen Zerstörungen der Schranken wohl notwendige Überwachung der Schrankenanlagen zu stimmen, sollten die erklärten Absichten der Ferienhausplaner gebührend bedenken und berücksichtigen. Wenn die Ferienhausanlage Schranken bekommt, geraten wir in Zugzwang und können nicht ohne Schranken bleiben. Es wird gebeten, dass beim Abstimmungsverhalten zu berücksichtigen.. 3.
Siedlungsschranken Wie
schon wiederholt erklärt, ist es sehr bedauerlich, dass die Schrankenanlagen
wiederholt absichtlich zerstört wurden und sich die TEG-Verwaltung gezwungen
sah, zum Schutze des Eigentums der TEG-Gemeinschafts-Eigentums zu prüfen, ob
eine Video-Überwachungsanlage installiert werden könnte und müsste. Nach wie vor
können wir für diese kriminellen Handlungen eines militanten Schrankengegners
kein Verständnis aufbringen, der die Entscheidung der Mehrheit (fast 90 %!)
einfach ignoriert. Der/die Täter können nicht unterstellen, im Interesse der
Mehrheit zu handeln. Vielmehr wird durch das rechtswidrige Verhalten eines
Chaoten Misstrauen in die Gemeinschaft und Nachbarschaften getragen und die
Spaltung der Gemeinschaft bewirkt, ganz abgesehen davon, dass der Gemeinschaft
Kosten aufgebürdet werden. . Ein objektiv und vernünftig denkender Mensch kann
das doch nicht ernsthaft wollen.
Wir bitten, auch das bei den Abstimmungen in der TEG-Eigentümer-Versammlung zu
berücksichtigen. Vorsorglich nochmals der Appell und unsere Bitte an den/die Täter: Gemeinschafts-Eigentum und demokratische
Mehrheitsentscheidungen sind zu achten. Alle sollten bedenken: Auch
die neue Ferienhausanlage Priwall wird Schranken erhalten (s.o.). 4.
Stellplatzanlagen Mit Datum vom 23.12.2005 hat
die Untere Naturschutzbehörde der HL eine Änderungsgenehmigung für die Beleuchtung des
Wiek-Parkplatzes erlassen. Damit
wurden die festgesetzten Beleuchtungszeiten geändert. Ausdrücklich wurde
festgestellt: „Die Beleuchtung ist zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Risikominimierung von Einbrüchen
und Diebstählen sowie zur Vermeidung von Überfällen auf die Parkplatzbenutzer notwendig.“ Darüber muss
also nicht mehr gestritten werden. Begründend wurde ferner
darauf hingewiesen: „Die Stellplatzanlage befindet sich im Gewässer- und Erholungsstreifen, so dass gemäß § 11 LNSchG für wesentliche Änderungen von baulichen Anlagen eine Genehmigung durch die UNB erforderlich ist. ... §11 LNSchG verbietet bauliche Anlagen in einem Abstand von 50 m von der Uferlinie eines Gewässers.“ Diese neue Ausnahmegenehmigung liegt nun vor. Von ganz besonderer
Bedeutung für uns ist, dass die „B-Leuchten“ für die Dauer der Dämmerung ganzjährig und durchgehend eingeschaltet bleiben
dürfen. Die „B-Leuchten“ befinden sich entlang des Hauptzufahrtsweges in der
ersten Reihe auf den „Grün-Inseln“ sowie jeweils links und rechts neben den
beiden Parkplatzzufahrten des Wiek-Parkplatzes. Damit haben wir unser
angestrebtes Ziel erreicht, auch nachts über einen sicheren Parkplatz zu
verfügen. Die übrigen Parkplatzleuchten dürfen nur zeitweise und je nach
Jahreszeit in Betrieb sein. Inzwischen ist die erste
Stromkostenabrechnung der EWL für die Parkplätze eingegangen. Die Rechnung vom
13.1.2006 umfasst den Verbrauchszeitraum vom à 12./13.4. - 31.12.2005 mit
Gesamtkosten von 849,71 Euro. Umgerechnet auf 416 vorhandene Parkplätze betragen
die Stromkosten 2005 pro Parkplatz 2,04 Euro=
0,24 Euro monatlich! Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr sind das
0,34 Euro monatlich pro Parkplatz. Es kann daher objektiv festgestellt werden,
dass die Kosten der Parkplatzbeleuchtung für die Nutzer tragbar und nicht
unangemessen hoch sind. Das sollte allen Nutzern ein sicherer Parkplatz wert
sein. Es lohnt sich u.E. nicht, noch
weiterhin um die Parkplatzbeleuchtung zur streiten oder Angst vor zu hohen
Stromkosten zu haben. Trotzdem
sind wir mit Einwänden und Vorschlägen an die TEG-Verwaltung Denker
herangetreten, um die Stromkosten noch zu reduzieren. Wir sind der Meinung, dass das
durch Installation von „Zwei-Tarif-Stromzählern“
möglich sein sollte und sinnvoll ist. Denn tatsächlich fällt doch zwangsläufig
und gewollt die Hauptbetriebszeit in die Zeit, in der von den Stadtwerken
verbilligter Nachstrom angeboten wird. Ein weiteres Einsparpotenzial liegt in
der Reduzierung der Beleuchtungszeiten.
Gerade im Winterhalbjahr, wenn nur wenige Nutzer in der Siedlung und auf den
Parkplätzen sind, müssen nicht alle Parkplätze voll und ganz beleuchtet und
alle Laternen noch ganz oder überwiegend in der Nacht in Betrieb sein. Wir
haben vorgetragen, dass es nicht wenige Wochenendhausbesitzer gibt, die von
purer Energie- und Geldverschwendung sprechen. Daher haben wir vorgeschlagen,
nach gründlicher Einweisung eines Elektrikers aus unserer Gemeinschaft in
eigener Regie die Parkplatzbeleuchtungen besser, kostengünstiger und
bedarfsgerechter einzustellen, in Betrieb zu halten, auch unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Jahreszeiten und Nutzungsintensität. Die
TEG-Verwaltung hat eine Prüfung zugesagt. Um Kosten zu sparen, haben wir ferner
vorgeschlagen, in eigner Regie bei Bedarf auch die Beleuchtungsmittel sowohl
der Wege- als auch der Parkplatz-Beleuchtungs-Anlagen auszuwechseln. Auch das
wird geprüft. Die Entscheidungen der TEG-Verwaltung werden mitgeteilt, sobald
sie uns vorliegen. 5. Schlussbemerkungen Wir weisen noch einmal darauf hin,
dass wir unseren Vereinsmitgliedern die
Möglichkeit bieten, INFO`s und sonstige Mitteilungen im Internet unter http://www.priwall.net/verein einzusehen und ausdrucken zu lassen. Soweit es möglich war, haben wir
die INFO per E-Mail-Anhang zugeschickt. Alle Mitglieder, die Wert darauf legen,
sollten uns ihre E-Mail-Anschrift
bzw. stets die neueste und geänderte
E-Mail-Anschrift mitteilen. Unser Angebot sollte angenommen werden. Lübeck, 31. Januar 2006 Verantwortlich und mit freundlichen Grüßen Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.
V. Ulrich Klempin, Seeweg 123 A, 23570 Lübeck, Tel./Fax.
04502-4368 E-Mail: ulrich.klempin@travedsl.de |