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I N F O 3 / 2007 29.August 2007 Liebe
Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie wieder über
die zwischenzeitlichen Ereignisse, Neuigkeiten und Termine informieren. Den vollständigen Text
finden Sie im AUSHANG in unseren Schaukästen und im Web-Net auf der Vereinseite
(s. Vorbemerkungen). Vorbemerkungen Vereinsmitglieder können
auf Wunsch diese INFO als eMail - ANHANG zugeschickt bekommen. Sie können aber
auch die INFO und weitere Vereinsmitteilungen im priwall.net einsehen und sich
ausdrucken. Der Zugriff darauf
wurde geändert. Neu: Entweder via
www.priwall.net und Klick auf Portalseite
auf
à
Verein oder Direktzugriff:
http://www.priwall.net/verein/start.htm
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Auch LUFTBILDER der Siedlung und des eigenen Hauses sowie alte
Priwall-Postansichtskarten sind so erhältlich. Inhaltsangabe 1. Parken in der Siedlung und auf den Parkplätzen 2. Instandsetzung der Wege 3. Müllabfuhr 4. Termin Herbstfest 2007 5. Das neue Wohnungseigentumsgesetz
1. Parken in der Siedlung und auf den Parkplätzen Jetzt wird rigoros abgeschleppt. Einige Nutzer haben in den letzten Tagen diese unangenehme und teure Erfahrung machen müssen. Dazu bestand begründeter Anlass und die Notwendigkeit, nachdem wiederholte Bitten, Appelle und Hinweise der TEG-Verwaltung und auch des Vereins von einigen wenigen Wochenendhausnutzern nicht beachtet wurden. Das geboten die Vereinbarungen in den Kauf- und Mietverträgen, die Gemeinschaftsordnung und die mit großer Mehrheit verabschiedete Beschluss der TEG-Gemeinschaft, der auf der TEG-Versammlung 2007 nochmals bestätigt und bekräftigt wurde. Zuletzt haben wir in unserer INFO 4/2006 vom 10.8.2006 darauf hingewiesen, dass das unzulässige Parken und Abstellen von Fahrzeugen mit Kosten und Ärger verbunden ist. Das gilt nicht nur für Wege in der Siedlung, sondern auch für die Grundstücke und die Parkplätze. Bei unzulässigerweise geparkten oder abgestellten Fahrzeugen muss der Wochenendhausbesitzer damit rechnen, dass jetzt ohne weitere Abmahnung abgeschleppt sowie beim Parken auf den Grundstücken anwaltliche oder/und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird, um den Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Da der Zuwiderhandelnde durch sein unzulässiges Verhalten dazu begründeten Anlass gegeben hat, muss er die Abschleppkosten tragen und absehbar damit rechnen, die Anwalts- und Gerichtkosten auferlegt zu bekommen. Deshalb können wir nur raten, endlich die Verbote und Mehrheitsentscheidungen zu beachten und nicht zu warten, bis abgeschleppt wird und Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden. Muss es denn dazu kommen? 2. Instandsetzung der Wege Die Reparatur der Wege ist im wesentlichen abgeschlossen. Nach der letzten Begehung werden nur noch einige Nachbesserungs- und Zusatzarbeiten durchgeführt. Das Ergebnis mag zwar nicht alle TEG-Eigentümer zufrieden stellen. Wie die TEG-Verwaltung wiederholt mitgeteilt hat, ist aber gebührend zu berücksichtigen, dass das Ergebnis wesentlich von den aufgewendeten Kosten abhängig ist. Für viele TEG-Eigentümer war die zusätzliche Umlage für diese Wegereparatur schon ein „dicker Brocken“. Um das auf den Wegen stehende Wasser zu reduzieren, wurden zusätzlich „Sickerschächte“ an einigen Stellen installiert. Die TEG-Verwaltung hat aus begründetem Anlass aber auch darauf hingewiesen, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, das Oberflächenwasser auf seinem Grundstück aufzunehmen und zu entsorgen. Das natürliche Gefälle darf nicht verändert, der natürliche Abfluss nicht behindert werden Wenn Rasenkantensteine oder Gehwegplatten aufgestellt werden, kann das unmittelbar dazu führen, dass das Oberflächenwasser auf den Wegen steht, dort längere Zeit stehen bleibt und die Wege aufweicht. Das hat dann die Folgen, die an vielen Stellen sichtbar sind. Letztlich führt das dann zu Schlaglöchern. Denn die „wassergebundene“ Wege verhindern, dass das Oberflächenwasser versickert. Eine Abwasserleitung für das Oberflächenwasser gibt es nicht! Deshalb hat die TEG-Verwaltung empfohlen, dass zwischen den Rasenkantensteinen / Gehwegplatten Zwischenräume / Lücken geschaffen / gelassen werden, die den natürlichen Abfluss ermöglichen und nicht behindern. Zu diesem Zweck sollten auch der Grasbewuchs und kleine Wälle vor den eigenen Grundstücken entfernt werden, die den Abfluss des Oberflächenwassers behindern oder verhindern. In einigen Fällen musste die TEG-Verwaltung feststellen, das Oberflächenwasser, u.a. von Schuppendächern und den Grundstücken, auf die Wege und damit auf die TEG-Gemeinschaftsfläche entsorgt wurde. Dadurch werden die Wege nicht trockener. Zusammenfassend kann daher nur geraten werden: Wenn Oberflächenwasser auf den Wegen steht und dort längere Zeit verbleibt, sollte jeder Grundstückseigentümer und -mieter unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze einmal feststellen, wie es „vor seiner Tür aussieht“ (Motto und altdeutsche Lebensweisheit: „Jeder kehre vor seiner eigenen Tür.“). Vielleicht kann ja so bei Beachtung der Hinweise der TEG-Verwaltung in vielen Fällen und an vielen Stellen Abhilfe geschaffen werden. Auf der Grundlage des Beschlusses der letzten TEG-Eigentümerversammlung hat die TEG-Verwaltung mit Zustimmung des Verwaltungsbeirates beschlossen, durch einen Gutachter feststellen zu lassen, ob und auf welche Art und Weise und zu welchen Kosten eine grundsätzliche Erneuerung der Wege und eine bessere Oberflächenwasser-Entsorgung möglich und nötig ist. Wie beschlossen, würde das Gutachten der nächsten TEG-Versammlung zur Kenntnisnahme mitgeteilt und ggf. neuen Beschlussfassung vorgelegt werden. Daher sollte mit abschließender Kritik an dem jetzigen Zustand der Wege und den abgeschlossenen Reparaturarbeiten gewartet werden, bis das Gutachten vorliegt und die Kosten einer grundsätzlichen Erneuerung der Wege und der Oberflächenentsorgung feststehen. 3. Müllabfuhr Wie schon mit INFO 1/2007 dargelegt,
wurde die Müllabfuhrgebühr innerhalb von zwei Jahren um rd. 55 % erhöht. Das
sollte für jeden Wochenendhausbesitzer begründeter Anlass sein, stets und
ständig strikte Mülltrennung zu praktizieren. Denn sonst wird zusammen mit dem
Müll auch unser Geld entsorgt! Das Kostensystem der Müllentsorgung beruht darauf, dass zusammen mit der Müllabfuhrgebühr, die die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für die Entsorgung des Haushaltsmülls kassieren, zugleich die Kosten der Mülltrennung bezahlt werden. Also u.a. die Kosten für Entsorgung von Glas, Papier, Plastik („Gelber Sack“) usw.. Dafür ist extra nichts zu zahlen, umsonst und kostenlos ist es aber trotzdem nicht!. Wenn dieser Müll in die Rest- und Haushaltsmüll-Container geworfen wird, wird dadurch die kostenpflichtige Müllmenge erheblich erhöht. Und damit auch die Müllkosten! Dieses System beim bei Kassieren der Müllkosten können wir nicht ignorieren. Im Kosteninteresse müssen wir als Müllverursacher uns alle anpassen und nicht sinnlos gegen den Strom schwimmen! Deshalb nochmals die Bitte und der Appell, die Hinweise der Entsorgungsbetriebe in dem Merkblatt „Abfälle sortieren - Kosten minimieren“(s.o..www.priwall.net, -> Abfälle sortieren) und der TEG-Verwaltung und auch des Hausmeisters zu beachten. Auch Dritte, denen das Haus zeitweise überlassen wurde und die nicht oft hier wohnen, sollten auf die bestehenden Regeln und die Standorte der verschiedenen Müllcontainer hingewiesen werden. Bei Grünmüll ist zu beachten, dass darunter nur Gras-, Strauch und Heckenschnitt fallen. Baumstämme, Äste Zweige und Stubben mit mehr als vier Zentimeter Durchmesser gehören nicht dazu! Derartigen Müll muss jeder Wochenendhausbesitzer auf eigene Kosten entsorgen! Das gilt auch für Bauschutt, Gartenzäune, Elektro- und Sondermüll (Lacke, Farben u.ä.) !. Nochmals unsere Bitte: Helfen Sie, sich und uns Müllkosten zu sparen. Termin Sperrmüllabfuhr
Herbst 2007: Mo., 15.10.2007, 8. - 13.00 Uhr.
Bitte Termin notieren und reservieren. Weitere Einzelheiten werden durch die TEG- Verwaltung rechtzeitig bekannt gegeben. Um Beachtung des AUSHANGS in unseren Schaukästen wird gebeten. 4. Termin Herbstfest
2007 Nochmals wird darauf hingewiesen, dass unser diesjähriges Herbstfest am Sa., dem 29. September 2007, ab 18.00
Uhr bis ca. 24.00 Uhr, im Festzelt auf dem Vereinplatz stattfindet. Interessenten bitten wir, sich diesen Termin zu notieren und zu reservieren. Schon jetzt bitten wir um rege Beteilung. Das ist ein Angebot des Vereins an alle Wochenendhausbesitzer, sich näher und besser kennenzulernen: Alt und Jung, Alteingessene und Neuhinzugezogene. Auch Gäste sind herzlich willkommen. Weitere Einzelheiten werden wir durch AUSHANG in den Schaukästen rechtzeitig bekannt geben. 5. Neues Wohnungseigentumsgesetz Am 1. Juli 2007 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz. Das hat auch für unsere Teileigentümergemeinschaft Auswirkungen. Das bezieht sich zwar nicht auf die Wohnungen = Wochenendhäuser, aber auf die Grundstücke der TEG Priwall-Wochenendhaussiedlung (TEG PriWoS). Wesentliche Ziele des Gesetzgebers sind gewesen (beispielhafte Aufzählung):
à Die Handlungsfreiheit und Handlungsfähigkeit der
Eigentümergemeinschaft soll erhöht und verbessert werden. Das soll dadurch
ermöglicht werden, dass nunmehr in vielen Fällen Beschlüsse wirksam mit der
Mehrheit der Stimmen getroffen werden können. Es wird also nicht mehr die
Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich sein. Damit kann sich nicht
wiederholen, dass der Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung durch
einen einzigen Eigentümer nach dem sog. „Zitterbeschluss Schrankenüberwachungskamera“
zu Fall gebracht werden kann.
à Der finanzielle Status und die
Rechtspositionen der
Eigentümergemeinschaft sollen verbessert werden. Das geschieht durch eine
bessere Rangposition der Gemeinschaft bei Zwangsversteigerungen, um die
Zahlungsfähigkeit zu sichern.
à Bei Gerichtsverfahren gilt auch in
Wohnungseigtumssachen zukünftig vielfach die ZPO (Zivilprozessordnung),
statt das FFG-Verfahren (Verfahren
mach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit).
à Vereinfachung und
Erweiterung der Verwaltung und der Rechte und Pflichten des Verwalters.
à Leichtere Anpassung der
Teilungserklärung.
àVerbesserung der Rechtsposition der
Eigentümergemeinschaft als Trägerin eigener Rechte und Pflichten und Einräumung des Status als
„juristische Person“. Die Prozessführung wird dadurch erleichtert.
à Genauere Definition des
Vermögens der Gemeinschaft.
à Begrenzung der Haftung des einzelnen
Miteigentümers, die begrenzt wird auf den Anteil, der dem Miteigentumsanteil
entspricht.
à Feststellung,
dass eine Eigentümergemeinschaft nicht insolvenzfähig ist.
à Erleichterung der Änderung
von Umlageschlüsseln für Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
à Leichtere Durchsetzung von
Instandhaltungskosten und baulichen Veränderungen / Modernisierungen oder
modernisierenden Instandhaltungen. Das WEG vom 26.3.2007 ist
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 370/2007). 6. Schlussbemerkungen Um alle Mitglieder
erreichen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass uns bei Änderungen alle
Einzelheiten mitgeteilt werden hinsichtlich Namen, Vornamen, Anschrift 1.
Wohnsitz, Tel.-Nr., Fax-Nr., Priwall-Anschrift und Handy-Nr. sowie, falls
vorhanden,: E-Mail-Anschrift, und zwar an
ulrich.klempin@travedsl.de . Mit freundlichen Grüßen Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.V. verantwortlich und für die Richtigkeit Ulrich Klempin |