I N F O  4 / 2006

10. August 2006

 

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

 

es besteht begründeter Anlass, Sie wieder über Neuigkeiten zu informieren.

 

Vorbemerkungen

Vereinsmitglieder können auf Wunsch diese INFO als eMail - ANHANG zugeschickt bekommen. Sie können aber auch diese INFO und weitere Vereinsmitteilungen unter

www.priwall.net/verein

einsehen und sich ausdrucken, um sie in aller Ruhe zu lesen und auch an Nachbarn weiterzugeben. Auch ein LUFTBILD der Siedlung und des eigenen Hauses ist so erhältlich.

 

1.   Termin Herbstfest 2006

 

30. September 2006, ab 18.00 Uhr,

Festzelt Vereinsplatz.

Es gibt wieder                 S P A N F E R K E L E S S E N

und diesmal aber mit                        L I V E M U S I K.

Bitte, notieren und reservieren Sie sich diesen Termin, und, bitte, melden Sie sich rechtzeitig und möglichst bis 23.9.2006 an, damit wir das Essen und die Getränke bedarfsgerecht bestellen können. Wir laden herzlich ein und bitten um rege Beteiligung. Ein Aushang mit weiteren Einzelheiten wird rechtzeitig in unseren Schaukästen erscheinen. Wir geben zu bedenken, dass die Eintrittspreise von

10,- € für Mitglieder und 15,- € für Gäste

nur teilweise die Kosten für das Spanferkelessen mit reichhaltiger Beilage und Livemusik abdecken.

 

2.   Reparatur der Wege

 

Auf der letzten gemeinsamen Sitzung der TEG-Verwaltung Denker GmbH und des TEG-Verwaltungsbeirates, die am 2. August 2006 stattfand, bestand Einigkeit darin,

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dass notwendige Nachbesserungsarbeiten auf die Zeit nach der Saison sowie der Sommerferien- und Urlaubs-Zeit verschoben werden sollten. Denn während dieser Zeit ist es keinem Nutzer zuzumuten gewesen, die Erdbauarbeiten mit schweren Baumaschinen und Schwerlastverkehr zu ertragen. Die TEG-Verwaltung und auch wir werden in Wahrnehmung der berechtigten Interessen der TEG-Eigentümer und unserer Mitglieder darauf achten und bestehen, dass die Wege-Reparaturen ordnungsgemäß, d.h. auf der Grundlage und unter Beachtung der Ausschreibung, des Angebotes des Bauunternehmens und letztlich des Auftrages der TEG-Verwaltung, im Herbst zum Abschluss gebracht werden. In der Zwischenzeit kann und soll festgestellt werden, ob und wie sich die Probe- und Teststrecke im Waldweg, ausgehend vom Wellenschlag ostwärts, bewährt hat. Wir werden das im Auge behalten und darüber weitere Informationen herausgeben.

 

3.   Schranken

 

Obwohl sich die Schrankensituation allgemein etwas beruhigt hat, ist es immer wieder zu Fehlfunktionen und Betriebsunterbrechungen gekommen. Positiv ist zu bewerten, dass es zu kriminellen Sachbeschädigungen und Vandalismus nicht mehr gekommen ist. Hoffentlich bleibt es dabei. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass das mit der Überwachung beauftragte Wachunternehmen einen Täter beim Beschädigen der Schranke gesehen und nach einem Fluchtversuch auch gestellt hat. Die herbeigerufene Polizei hat eine Vernehmung durchgeführt, die TEG-Verwaltung Anzeige gegen „Unbekannt“ erstattet. Nun muss die gerichtliche Entscheidung abgewartet werden.

Die wiederholt festgestellten Fehlfunktionen sind  hauptsächlich auf technische Mängel zurückzuführen, teils aber auch durch falsches Verhalten der Nutzer verursacht worden. Wenn z.B. bei der Einfahrt zu früh nach links abgebogen wird, gerät das Fahrzeug in die „Induktionsschleife“ für die Ausfahrt und öffnet so ungewollt, aber automatisch, den Ausfahrt-Schlagbaum, der sich erst nach ca. zwei Minuten automatisch schließt. So sorgt dieser „Falschfahrer“ dafür, dass „wilde Falschparker“ durch die geöffnete Ausfahrtschranke auf den Parkplatz fahren und berechtigten Parkplatzinhabern  den Parkplatz wegnehmen. Das ist ärgerlich. Bitte beachten: Erst nach einer Fahrzeuglänge nach links abbiegen! Bedingung ist aber, dass im Bereich der Schranken vor den „Grüninseln“ auf dem -Hauptzufahrtsweg keine Fahrzeuge (unzulässigerweise!) abgestellt oder gar auf Dauer geparkt werden! Falls noch Unklarheiten bestehen sollten, wenden Sie sich an Herrn Kiesiel oder uns.

Die technischen Mängel sollen durch Einbau einer neuen Steuerungseinheit beseitigt werden. Hoffentlich. Wir haben in der letzten Mängelrüge erklärt, dass die Fehlfunktionen sicher nicht mehr mit Anfangsschwierigkeiten und Kinderkrankheiten entschuldigt werden können. Wir bleiben am Ball.

Insgesamt ist aber festzustellen, wie uns vielfach bestätigt wurde, dass nicht mehr so viel fremde Fahrzeuge wie früher innerhalb der Siedlung fahren und parken.

 

4.   Parken und Bauen in der Siedlung

 

In unserer letzten INFO (3/2006, Ziff. 5) haben wir aus gegebenem Anlass auf dieses Problem hingewiesen und um Beachtung der Gemeinschaftsordnung gebeten. Zwar

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konnte erfreulicherweise festgestellt werden dass auf den Siedlungswegen nicht mehr so viel Fahrzeuge wie früher geparkt haben. Auf einigen Grundstücken werden aber - leider - weiterhin Fahrzeuge abgestellt und geparkt. Demnächst muss damit gerechnet werden, dass die TEG-Verwaltung in Erfüllung der Mehrheitsentscheidung der TEG-Versammlung und der Gemeinschaftsordnung nachhaltiger als bisher Geltung verschafft. Für Betroffene kann das mit Ärger und Kosten verbunden sein.

Mit großem Bedauern haben viele betroffene Wochenendhausbesitzer festgestellt, dass in dieser Saison soviel wie nie zuvor gegen das Verbot von Bautätigkeiten in der Saison verstoßen worden ist. Egoismus und Rücksichtslosigkeit haben Hochkonjunktur! Insbesondere die Priwallbewohner, die Kurabgabe zahlen, und Berufstätige, die ihren Urlaub nutzen möchten und müssen, auf dem Priwall Ruhe und Erholung zu suchen, haben absolut kein Verständnis dafür, dass mit Lärm verbundene Bauarbeiten während der Saison stattfinden, ja sogar damit mitten in der Saison begonnen wird. Offensichtlich nach dem Motto: Augen und Ohren zu und durch! Auf der Strecke bleibt die nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Leider. Wir möchten dieses Fehlverhalten  Einzelner zum Anlass nehmen, darauf aufmerksam zu machen, dass im September 2002 die

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

in Kraft getreten ist (BGBl. 2002 Teil I Nr. 63 vom 5.9.2002)., die die alte Rasenmäherverordnung ersetzt und für 57 Geräte und Maschinenarten gilt, z. B. für Landschafts- und Gartengeräte wie Kettensägen und Rasenmäher, Laubbläser und Laubsammler, Baumaschinen wie Betonmischer und Hydraulikhammer, aber auch Bau- und Reinigungsfahrzeuge wie Transportbetonmischer und Kehrmaschinen. Sie enthält ferner Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen durch Lärm. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten wird Geräte- und Maschineneinsatz in schutzbedürftigen Wohnbereichen eingeschränkt. Es gelten z-B. folgende zeitliche Einschränkungen: An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr dürfen nicht betrieben werden: Rasenmäher, Motorkettensägen, Grastrimmer, Heckenscheren, Laubsammler,  Laubbläser und Betonmischer. An Werktagen besteht in der Zeit von 7.00 bis 9.00, von 13.00 bis 15.00 und von 17.00 bis 20.00 Uhr ein absolutes Betriebsverbot für Freischneider, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Handbetriebene Rasenmäher fallen nicht unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Neuere „leise“ Rasenmäher, die  weniger als 88dB(A) Lärm verursachen, können werktags noch zwischen 19.00 und 22.00 Uhr benutzt werden. Das Sonn- und Feiertags-Benutzungsverbot gilt aber auch für diese Geräte. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße bis 1.000,- € geahndet werden. Auf gute Nachbarschaft.

  1. Neue Anschriften und eMail Adressen

Um alle Mitglieder erreichen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass uns Anschriftenänderungen mitgeteilt werden, möglichst mit Name, Vorname, Anschrift 1. Wohnsitz, Tel.-Nr.,  Fax-Nr. , Priwall-Anschrift und Mobil-Tel.-Nr.. Falls vorhanden: eMail-Anschrift an ulrich.klempin@travedsl.de . Sie werden dann in die eMail-Adressen-Datei aufgenommen und erhalten INFO´s per Email schnell und günstig zugeschickt.

Mit freundlichen Grüßen

Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.V.

verantwortlich und für die Richtigkeit: Ulrich Klempin

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