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Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten wieder auf Neuigkeiten hinzuweisen. Die INFO wird veröffentlicht · im AUSHANG in den Schaukästen, · im Priwall.Net auf der Vereinsseite, Direktzugriff: http://verein.priwall.net, oder via www.priwall.net/verein , · oder in der LESEMAPPE im PRIWALLTREFF. Beim PRIWALLTREFF-Besuch kann so das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden und in aller Ruhe die neuesten Nachrichten und die bisherigen INFO`s gelesen werden.
1. Parken in der Siedlung Im Priwall-Net wurde ein anonymer Aufruf „PRO-PARKEN in und um die Wochenendhaussiedlung“ veröffentlicht. Da nicht alle Mitglieder und Wochenendhausbesitzer Zugang zum Internet haben, sehen wir uns veranlasst, nochmals dieses Thema aufzugreifen und darüber allgemein zu informieren. Es werden Unterschriften „PRO PARKEN“ in der Siedlung gesammelt. Nach ablehnenden Kommentaren wird nicht gefragt. Diese werden auch nicht veröffentlicht. Unsere Meinung dazu: 1. Wir finden es nicht gut, dass auf diese Art und Weise ein Keil in die Gemeinschaft der Priwall-Wochenendhausbesitzer getrieben wird. 2. Außer Acht gelassen und ignoriert wird, dass nach der bestehenden Rechtslage (Teilungserklärung, Kaufvertrag, Gemeinschaftsordnung, Mietvertrag) das Parken in der Siedlung unabdingbar ausgeschlossen ist und diese Rechtslage auch nicht ohne weiteres aufgrund neuer Anträge durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung geändert werden kann. Jeder Mieter und Grundstückskäufer hat das unterschriftlich anerkannt! 3. Die Hansestadt Lübeck als Verkäuferin der Grundstücke hatte die Verpflichtung, für jedes verkaufte Grundstück einen Pkw-Stellplatz zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Sie hat das Recht gehabt und weitgehend genutzt (um nicht „ausgenutzt“ zu sagen), die erste Teilungserklärung und die Kaufverträge inhaltlich nach eigenem Ermessen frei zu gestalten. 4. Das hat ebenfalls für die Kaufpreise und deren Staffelung gegolten, die erklärtermaßen nicht verhandelbar waren! Grundsätzlich kann und will der Verein bzw. der Vorstand des Vereins nicht ein Mitglied gegen ein anderes Mitglied oder PARKER gegen NICHTPARKER vertreten. Wurden mehrheitlich auf einer ordentlichen Mitglieder-Versammlung Beschlüsse gefasst, hat er diese zu beachten und ist daran gebunden. Wer das nicht versteht oder verstehen will, dem fehlt das auch in unserer Gemeinschaft anwendbare und von allen Vereins- und Gemeinschafts-Mitgliedern zu beachtende Prinzip der Wirkung und Gültigkeit demokratischer Mehrheitsentscheidungen, denen sich die Minderheit zu unterwerfen hat. Zuständig und verantwortlich in Teileigentümergemeinschaftssachen und damit auch für die Einhaltung und Überwachung des Parkverbotes auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage (s. Abs. 2.) ist die Verwaltung der Teileigentümergemeinschaft. Alle Wochenendhausbesitzer sollten bedenken, dass die T.E.G.-Verwaltung und die Beauftragten der Verwaltung bei der Überwachung und Durchsetzung des Parkverbotes in der Siedlung und auch auf den eigenen Grundstücken generell keinen Ermessensspielraum haben. Denn im Ergebnis würde das auf Beliebigkeit und Willkürlichkeit hinauslaufen. Vor dem Gesetz und dem hier anwendbaren Recht sind auch alle Bewohner der Wochenendhaussiedlung gleich. Wenn alle das begreifen und anerkennen und beachten, kehrt hoffentlich und bald Ruhe und Frieden bei uns ein.
2. Vereinshaus Etliche Mitglieder haben schon die Möglichkeit genutzt, für Veranstaltungen das Vereinshaus zu mieten. Es fanden statt: Familienfeiern, Feiern im Kollegenkreis, Klassentreffen, aber auch Tanzveranstaltungen. Wir können auf Nachfrage auf Referenzen hinweisen, die ausnahmslos gut waren. Auf die Mietzinseinnahmen sind wir jetzt angewiesen. Wir bitten deshalb alle Mitglieder, die beabsichtigen, im nächsten Jahr ein Familien-, Jubiläums- oder Klassen-Fest zu feiern oder sich einfach mal aus wichtigem Grund zu treffen, in ihre Überlegung nach geeigneten Räumlichkeiten auch unser Vereinshaus mit einzubeziehen. Da die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden („Windhundverfahren“), wird geraten, sich rechtzeitig und alsbald an uns zu wenden, schriftlich oder per E-Mail: Bitte, helfen und unterstützen Sie Ihren Interessenverband.
Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.V. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand .i.A. und verantwortlich Ulrich Klempin
PS: Bitte alle Anschriften-, Namens- und Konten-Änderungen bis Ende des Jahres mitteilen. Ulrich Klempin Seeweg 123 A 23570 Lübeck ulrich.klempin@travedsl.de Tel./Fax 045024368 u. T. 016099306633 |