14. Januar 2005

 

Grundsatzerklärung

 

Bürgeranhörung

Bebauungsplan Priwall-Wochenendhaus-Siedlung

 

VPW- Der Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e. V. wendet sich strikt gegen die Absicht der Hansestadt Lübeck, für die Priwall-Wochenendhaussiedlung einen Bebauungs-plan aufstellen zu wollen. Dagegen gibt es seiner Meinung nach triftige Gründe.

  1. Schon am 26. 10. 1961 (!) wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen, einen Bebauungsplan (B-Plan) für den „Ferienhauspark Priwall“ aufzustellen. Seither, also seit mehr als vierzig Jahren, ist nichts geschehen, folgten dem Plan keine Taten. Warum nun so plötzlich so viel Handlungsbedarf besteht und die Stadt in diese pure Hektik verfallen ist, kann von den Priwall-Wochenendhausbe-sitzern nicht nachvollzogen werden. Denn schließlich ist davon auszugehen, dass ein nach vierzig Jahren aufgestellter B-Plan auf rund 70 % aller Häuser der Siedlung keinen Einfluss haben wird, die nach Abschluss der 30-Jahre-Mietverträge im Jahr 1982 und nach Verkauf der Grundstücke ab 1. September 2003 gebaut wurden. Für diese Minderheit lohnt sich der enorme Verwaltungsaufwand doch überhaupt nicht, durch den diese Bauwilligen in ihren Rechten mehr als bisher und die Mehrheit einge-schränkt werden. Das ist unbillig und ungerecht und allein deswegen nicht hinnehm-bar.
  2. Als nicht vereinbar mit dem Grundsatz von Treu und Glauben konnte auch das Verhalten der Hansestadt Lübeck sein, zuerst den Beschluss zu fassen, die Wochen-endhaussiedlung zu verkaufen und danach einen B-Plan aufzustellen. Dadurch wurde die Geschäftsgrundlage verlassen und missachtet, die bei dem seit dem ersten September 2003 bestand. Es geht doch nicht an, die Grundstücke erst teuer zu verkau-fen und anschließend den Wert der Grundstücke durch Aufstellung eines 40 Jahre lang für überflüssig gehaltenen B-Planes zu mindern. Das ist im Ergebnis doch ein Akt der Enteignung auf kaltem (Verwaltungs-) Weg. Das kann nach unserer Meinung von den Wochenendhausbesitzern nicht hingenommen werden.
  3. Im Grundsatz sollten gesetzliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen nur erlas-sen werden, wenn und soweit es unbedingt nötig und durch zivilrechtliche Regelungen nicht der gleiche Zweck erreicht werden kann. Letzteres ist nach bisheriger Meinung der Stadt möglich gewesen. Davon ist sie jedenfalls bei Verkauf der Grundstücke offenbar überzeugt gewesen und hat deshalb diverse Ein-schränkungen und einengenden Regelungen in Kaufverträge und Teilungserklärung auf-genommen. Dabei sollte und kann es verbleiben. Für zusätzliche und restriktive Bestimmungen zu Lasten der Wochenendhausbesitzer in einem B-Plan besteht daher generell kein begründeter Anlass. Vierzig Jahre lang reichten zivilrechtliche  Vereinba-rungen. Es ist daher nicht gerechtfertigt, mit öffentlich-rechtlichen Satzungen die Rechte der Haubesitzer zu beschneiden.
  4. Hinzu kommt, dass der Eindruck entsteht, dass die Stadt förmlich von einer Regelungswut heimgesucht wird, als ob es nicht schon genug Bauvorschriften gäbe. Häuser und Dächer dürfen nur noch in bestimmte Himmelsrichtungen und ausschließlich mit Satteldach gebaut werden. Die in Jahrzehnten gewachsene Vielfalt, die gerade typisch ist für die Priwall-Wochenendhaussiedlung , soll nach dem B-Plan einer monotonen Struktur weichen. Wintergärten dürfen nicht mehr integriert werden, sondern müssen als Anbau  mit leichten und transparenten Fassaden und Dächern errichtet werden, Baustoffe müssen „matte Oberflächen" haben, u.s.w..Welcher Bürger kann für so ein Regelwerk noch Verständnis aufbringen? Es ist nur zu hoffen, dass das Stadtplanungsamt die Einwände, Anregungen und Vorschläge, die in der Bürgeranhörung zum B-Plan am 15. 1. 2005 vorgetragen wurden, berücksichtigt.

 

Der Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.V. als Interessenverband der Hausbe-sitzer der Siedlung wird sich nachhaltig dafür einsetzen, dass überhaupt kein B-Plan auf-gestellt und verabschiedet wird.. Mehr als vierzig Jahre war dieser nach Meinung der Hansestadt Lübeck überflüssig, nach Verkauf der Siedlung gilt das erst recht. Es ist rechtlich äußerst suspekt, unter Aufgabe der Geschäftsgrundlage bei Verkauf der Grundstücke danach einen B-Plan des geplanten Inhaltes aufzustellen, der erheblich in Bürger- und Eigentumsrechte eingreift und den Wert der Grundstücke absehbar mindert. Dagegen wehren sich die betroffenen Bürger in Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen.

 

Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.V.

Verantwortlich: Ulrich Klempin