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14. Januar
2005
Grundsatzerklärung
Bürgeranhörung
Bebauungsplan
Priwall-Wochenendhaus-Siedlung
VPW- Der Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer
e. V. wendet sich strikt gegen die Absicht der Hansestadt Lübeck, für
die Priwall-Wochenendhaussiedlung einen Bebauungs-plan aufstellen zu
wollen. Dagegen gibt es seiner Meinung nach triftige Gründe.
- Schon am 26. 10.
1961 (!) wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
beschlossen, einen Bebauungsplan (B-Plan) für den „Ferienhauspark
Priwall“ aufzustellen. Seither, also seit mehr als vierzig Jahren,
ist nichts geschehen, folgten dem Plan keine Taten. Warum nun so plötzlich
so viel Handlungsbedarf besteht und die Stadt in diese pure Hektik
verfallen ist, kann von den Priwall-Wochenendhausbe-sitzern nicht
nachvollzogen werden. Denn schließlich ist davon auszugehen, dass
ein nach vierzig Jahren aufgestellter B-Plan auf rund 70 % aller Häuser
der Siedlung keinen Einfluss haben wird, die nach Abschluss der
30-Jahre-Mietverträge im Jahr 1982 und nach Verkauf der Grundstücke
ab 1. September 2003 gebaut wurden. Für diese Minderheit lohnt sich
der enorme Verwaltungsaufwand doch überhaupt nicht, durch den diese
Bauwilligen in ihren Rechten mehr als bisher und die Mehrheit
einge-schränkt werden. Das ist unbillig und ungerecht und allein
deswegen nicht hinnehm-bar.
- Als nicht
vereinbar mit dem Grundsatz von Treu und Glauben konnte auch das
Verhalten der Hansestadt Lübeck sein, zuerst den Beschluss zu
fassen, die Wochen-endhaussiedlung zu verkaufen und danach einen
B-Plan aufzustellen. Dadurch wurde die Geschäftsgrundlage verlassen
und missachtet, die bei dem seit dem ersten September 2003 bestand.
Es geht doch nicht an, die Grundstücke erst teuer zu verkau-fen und
anschließend den Wert der Grundstücke durch Aufstellung eines 40
Jahre lang für überflüssig gehaltenen B-Planes zu mindern. Das
ist im Ergebnis doch ein Akt der Enteignung auf kaltem (Verwaltungs-)
Weg. Das kann nach unserer Meinung von den Wochenendhausbesitzern
nicht hingenommen werden.
- Im Grundsatz
sollten gesetzliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen nur
erlas-sen werden, wenn und soweit es unbedingt nötig und durch
zivilrechtliche Regelungen nicht der gleiche Zweck erreicht werden
kann. Letzteres ist nach bisheriger Meinung der Stadt möglich
gewesen. Davon ist sie jedenfalls bei Verkauf der Grundstücke
offenbar überzeugt gewesen und hat deshalb diverse Ein-schränkungen
und einengenden Regelungen in Kaufverträge und Teilungserklärung
auf-genommen. Dabei sollte und kann es verbleiben. Für zusätzliche
und restriktive Bestimmungen zu Lasten der Wochenendhausbesitzer in
einem B-Plan besteht daher generell kein begründeter Anlass.
Vierzig Jahre lang reichten zivilrechtliche Vereinba-rungen. Es ist
daher nicht gerechtfertigt, mit öffentlich-rechtlichen Satzungen
die Rechte der Haubesitzer zu beschneiden.
- Hinzu kommt,
dass der Eindruck entsteht, dass die Stadt förmlich von einer
Regelungswut heimgesucht wird, als ob es nicht schon genug
Bauvorschriften gäbe. Häuser und Dächer dürfen nur noch in
bestimmte Himmelsrichtungen und ausschließlich mit Satteldach
gebaut werden. Die in Jahrzehnten gewachsene Vielfalt, die gerade
typisch ist für die Priwall-Wochenendhaussiedlung , soll nach dem
B-Plan einer monotonen Struktur weichen. Wintergärten dürfen nicht
mehr integriert werden, sondern müssen als Anbau mit leichten und
transparenten Fassaden und Dächern errichtet werden, Baustoffe müssen
„matte Oberflächen" haben, u.s.w..Welcher Bürger kann für
so ein Regelwerk noch Verständnis aufbringen? Es ist nur zu hoffen,
dass das Stadtplanungsamt die Einwände, Anregungen und Vorschläge,
die in der Bürgeranhörung zum B-Plan am 15. 1. 2005 vorgetragen
wurden, berücksichtigt.
Der Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer
e.V. als Interessenverband der Hausbe-sitzer der Siedlung wird sich
nachhaltig dafür einsetzen, dass überhaupt kein B-Plan auf-gestellt
und verabschiedet wird.. Mehr als vierzig Jahre war dieser nach Meinung
der Hansestadt Lübeck überflüssig, nach Verkauf der Siedlung gilt das
erst recht. Es ist rechtlich äußerst suspekt, unter Aufgabe der Geschäftsgrundlage
bei Verkauf der Grundstücke danach einen B-Plan des geplanten Inhaltes
aufzustellen, der erheblich in Bürger- und Eigentumsrechte eingreift
und den Wert der Grundstücke absehbar mindert. Dagegen wehren sich die
betroffenen Bürger in Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen.
Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer
e.V.
Verantwortlich: Ulrich
Klempin
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