Erhöhung der
Abwassergebühren Sehr geehrter Herr Senator Geißler, sehr geehrte Damen und
Herren, gegen den Beschluss, die
Abwassergebühr um dreiunddreißig Prozent zu erhöhen, erheben wir namens und in
Wahrnehmung der berechtigten Interessen unserer Mitglieder sowie des
Unterzeichners persönlich Widerspruch. Begründend verweisen wir auf unser
Schreiben an Sie vom.20. 2. 2005.in der Sache Abwassergebührenerhöhung mit
folgendem Inhalt. „Die Berichte in den LN vom 15., 16. und 20.2.2005 veranlassen uns, zu den angekündigten Gebührenerhöhungen für Abwasser (und Müll) wie folgt Stellung zu nehmen, bevor die Bürgerschaft darüber beschließt. Die angekündigte
Abwassergebührenerhöhung um 33 % ist u.E. ungerecht und ungerechtfertigt Es
kann und darf nicht möglich sein, dass die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL)
ihre hausgemachten Finanzprobleme auf Kosten und zu Lasten ihrer Kunden
entsorgen. Erst werden die Müllabfuhrgebühren (in zwei Stufen) um fast 50 %
erhöht, nun sollen außerdem noch die Abwassergebühren um 33 % erhöht werden. So
kann sich doch bei ordentlicher kaufmännischer Leitung kein Betrieb,
insbesondere kein städtischer Betrieb,, verkalkulieren und anschließend die
Folgen einer solchen Misswirtschaft der Einfachheit halber auf die daran völlig
unschuldigen Kunden dieses (Monopol-) Betriebes abwälzen. Mit der satzungsgemäßen
Pflicht der Bürger, Müll und Abwasser kostenpflichtig ausschließlich durch die
EBL entsorgen zu lassen, ist u. A. n. die Pflicht der EBL und der Hansestadt
Lübeck verbunden, gemeinwirtschaftlich, rücksichtsvoll und sozialverantwortlich
zu handeln, wenn Gebührenerhöhungen unvermeidbar sind. Davon kann aber nicht
gesprochen werden, wenn Gebühren auf einen Schlag um 33 % bzw. kurzfristig in zwei Stufen um 50 %
erhöht werden, nur weil eigenes Fehlverhalten und Versäumnisse der letzten
Jahre auszugleichen und zu beseitigen sind. Wenn zur Begründung dafür auf
mangelnde politische Aufsicht durch eine ehemalige Senatorin hingewiesen wird,
so machen es sich u. E. die außerdem zuständigen politischen Parteien, Gremien
und Funktionsträger doch zu einfach. Denn diese haben doch auch wenigstens ihre
Aufsichtspflicht verletzt bzw. versäumt. Von der Suche nach Sündenböcken haben
die von den Gebührenerhöhungen betroffenen Bürger, die die Zeche zahlen sollen,
nichts. Es ist aber offensichtlich noch einfacher, die Kosten für Fehler und
Versäumnisse auf allen Ebenen den Kunden
und Bürgern aufzubürden, als dafür wenigstens teilweise selber
aufzukommen. Deshalb fordern wir von der
Bürgerschaft und der Verwaltung der Hansestadt Lübeck und den EBL, zum
Ausgleich für eigenes Fehlverhalten und Versäumnisse einen angemessenen Teil
der Defizite der EBL selber zu tragen und die angekündigten Erhöhungen der
Müll- und Abwassergebühren angemessen zu reduzieren und zurückzunehmen. Das ist
gerecht, sachgerecht und entspricht der Billigkeit.“ Diese Ausführungen werden voll und
ganz zum Gegenstand unserer Erwiderung erklärt. Weiterer Vortrag bleibt
vorbehalten. Wir haben kein Verständnis dafür,
dass auf die Belange und Interessen der Bürger und deren schon vielfach
reduzierte finanzielle Belastbarkeit keine bzw. so wenig Rücksicht genommen
wird. Es bestehen offenbar keine Bedenken und Hemmungen, die hausgemachten
finanziellen Probleme und Engpässe der EBL auf ihre Kunden und die Bürger
abzuwälzen. Nicht nur die Hansestadt Lübeck und die EBL haben kein Geld, das
gilt auch für die Bürger , und zwar ganz besonders für Lübeck und Umgebung mit
der höchsten Arbeitslosigkeit im Land! Aber darauf müssen ja wohl
offensichtlich Politiker, Bürgerschaft und Verwaltung keine Rücksicht nehmen.
Ein einfacher Beschluss genügt ja, Probleme auf die Bürger abzuwälzen. Wir beantragen und erwarten, dass
nochmals geprüft wird, ob es den Bürgern zugemutet werden kann, innerhalb
kurzer Zeit und auf einen Schlag die Müll- und Abwassergebühren um fast 50 bzw.
33 % zu erhöhen.. Mit freundlichen Grüßen Verein der Priwall
Wochenendhausbesitzer e.V. Ulrich Klempin Verteiler: Bürgermeister Bernd Saxe Bürgerschaftsfraktionen CDU, SPD,
DIE GRÜNEN, FDP Lübecker Nachrichten
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