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From:
Johswich, Heike
To:
Ulrich Klempin
Sent: Thursday, November 08, 2007 12:21 PM
Subject: Priwallstrand
Sehr geehrter Herr Klempin, nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde können wir Ihnen unter Hinweis auf Ihr Schreiben vom 26.10.2007 mitteilen, dass sowohl die Dünen als auch die übrigen Vegetationsbereiche des Strandes unter den Schutz des § 25 Landesnaturschutzgesetz fallen. Dazu gehören die sogenannten Graudünen - das ist der eingezäunte Bereich entlang des Dünenweges und der Wochenendhaussiedlung. Diese Dünen dürfen weder betreten noch befahren werden. Unter die übrigen Vegetationsbereiche fallen die sogenannten Vor- oder Weißdünen, die Sanddornbereiche und alle übrigen bewachsenen (jedoch nicht eingezäunten) Strandbereiche. Hier haben natürliche Prozesse wie Treibselanschwemmung und Flugsand Vorrang, was bedeutet, dass in der Regel keine maschinelle Treibselräumung erfolgen darf. Das Betreten dieses Bereiches ist jedoch nicht eingeschränkt. Der dritte Bereich ist der Sandstrand zwischen Wasserlinie und Vordünen. Eine regelmäßige maschinelle Reinigung während der Badesaison wird hier wie gewohnt durchgeführt. Die befürchtete Verschmälerung dieses Streifens kann daher nicht eintreten. Unter Hinweis auf Ihre Anmerkung zur Höhe der Kurabgabe erlauben wir uns den Hinweis, das die Kurabgabe in der Herbst-/Wintersaison mit 1,00 € pro Person und Tag erheblich geringer ist als in der Sommersaison.
Mit freundlichen
Grüßen
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Von: "Ulrich Klempin" <ulrich.klempin@travedsl.de> An: "Kurverwaltung Heike Johswich" <heike.johswich@luebeck-tourismus.de> Betreff: Priwallstrand Datum: Freitag, 26. Oktober 2007 23:21 Sehr geehrte Frau Johswich, dankend bestaetigen wir den Erhalt ihrer Antwort vom 26.2007. Zugegebenermassen sind die Muschelbaenke teilweise beseitigt worden und aufgrund der eingetretenen kaelterer Witterung ist die Geruchsbelaestigung auch reduziert. Dass aber die Muschelbaenke sich in den Duenen abgelagert haben, konnte von uns nicht festgestellt werden. Kann das daran liegen, dass Ihrer Meinung nach die Duenen als Landschaftsschutzgebiet sich nicht nur auf die eingezaeunten Flaechen beziehen, die zudem staendig ausgeweitet werden? Das kann doch nicht gewollt sein, da dadurch der Strandstreifen staendig schmaler wird. Kurabgaben werden aber aussserdem weiter in der bisherigen Hoehe verlangt, und das fuer das gesamte Jahr. mfG. Verein der Priwall-Wochenendhausbesitzer e.V. p.A. Ulrich KLEMPIN Seeweg 123 A 23570 LUEBECK Tel../ Fax 045024368 ulrich.klempin@travedsl.de |
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From: "Johswich, Heike" <heike.johswich@luebeck-tourismus.de> To: "Ulrich Klempin" <ulrich.klempin@travedsl.de> Sent: Friday, October 26, 2007 10:02 AM Subject: AW: Priwallstrand Sehr geehrter Herr Klempin, aufgrund Ihres Schreibens haben wir gestern eine Ortsbegehung auf dem Priwall (Strand und innerhalb Wochenendhaussiedlung) durchgeführt. Hierbei konnten wir keinerlei Geruchsbelästigung feststellen. Zur Strandreinigung ist grundsätzlich zu sagen, dass der Strand während der Badesaison vom 15.5. bis 14.09. gereinigt wird. Da der Seetanganfall in diesem Jahr gegenüber den Vorjahren wieder zugenommen hat, sind unsere Haushaltsmittel für dieses Jahr aufgebraucht. Dennoch haben wir aufgrund der besonderen Situation nach dem starken Sturm Ende September, der ungewöhnlich große Mengen Muscheln angespült hat, zusätzliche Reinigungsarbeiten durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden sowohl auf der Stadtseite als auch auf dem Priwall die größten Muschelansammlungen beseitigt. Kleinere Anhäufungen, insbesondere in den Dünen auf dem Priwall konnten - vor allem aus Gründen des Naturschutzes (Fahrverbot in den Dünen) - nicht mehr beseitigt werden. Sollten zukünftig, evtl. aufgrund eines einsetzenden Klimawandels, derartigen Anschwemmungen häufiger auftreten, werden wir sicherlich durch eine Neustrukturierung der Strandreinigung darauf reagieren müssen. Vorerst hoffen wir jedoch, dass es sich um ein einmaliges Naturereignis gehandelt hat. Mit freundlichen Grüßen Kurbetrieb Travemünde Im Auftrag Heike Johswich |
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Von: "Ulrich Klempin" |